Zulässige Leichennutzung nur in anatomischen Instituten
Laut Urteil ist das Unternehmen kein anatomisches Institut, wie es das Berliner Sektionsgesetz definiert. Danach dürfen Leichen in anatomischen Instituten nur zum Zweck der Lehre und Forschung eingesetzt werden. In der privaten Einrichtung ging es jedoch um medizinische Aus- und Fortbildung mit Leichen. Zudem hatte das Gericht betont, dass Leichen nicht öffentlich zur Schau gestellt werden dürften. Die Akademie habe auch keine Ausnahmegenehmigung beantragt.
Kurse für angehende Medizinstudenten
Bei Kursen in der Einrichtung, die auch Standorte in Köln und München hat, lernten laut Gericht in einem "Vorsemester" angehende Studenten der Medizin an Leichen, die aus den USA stammten. Das Bezirksamt Reinickendorf hatte im Sommer 2017 diese Praxis nach einer anonymen Anzeige untersagt.
Finanzieller Kern des Geschäfts betroffen
In der Klage des Instituts ging es aber nicht um die Zergliederung von Toten. Der Kläger-Anwalt hatte in der Verhandlung gesagt, die gerichtliche Auseinandersetzung habe den finanziellen Kern des Geschäfts betroffen.