VG Berlin: Privates Institut darf keine Leichen für medizinische Fortbildung verwenden

Das Berliner Verwaltungsgericht hat es einem privaten Institut untersagt, Leichen für die medizinische Fortbildung zu verwenden. Mit dem Urteil wurde am 21.05.2019 die Klage der privaten Einrichtung abgewiesen. Diese wollte das Verbot des Bezirksamts Reinickendorf kippen, was misslang (Urteil vom 21.05.2019, Az.: 21 K 957.17).

Zulässige Leichennutzung nur in anatomischen Instituten

Laut Urteil ist das Unternehmen kein anatomisches Institut, wie es das Berliner Sektionsgesetz definiert. Danach dürfen Leichen in anatomischen Instituten nur zum Zweck der Lehre und Forschung eingesetzt werden. In der privaten Einrichtung ging es jedoch um medizinische Aus- und Fortbildung mit Leichen. Zudem hatte das Gericht betont, dass Leichen nicht öffentlich zur Schau gestellt werden dürften. Die Akademie habe auch keine Ausnahmegenehmigung beantragt.

Kurse für angehende Medizinstudenten

Bei Kursen in der Einrichtung, die auch Standorte in Köln und München hat, lernten laut Gericht in einem "Vorsemester" angehende Studenten der Medizin an Leichen, die aus den USA stammten. Das Bezirksamt Reinickendorf hatte im Sommer 2017 diese Praxis nach einer anonymen Anzeige untersagt.

Finanzieller Kern des Geschäfts betroffen

In der Klage des Instituts ging es aber nicht um die Zergliederung von Toten. Der Kläger-Anwalt hatte in der Verhandlung gesagt, die gerichtliche Auseinandersetzung habe den finanziellen Kern des Geschäfts betroffen.

VG Berlin, Urteil vom 21.05.2019 - 21 K 957.17

Redaktion beck-aktuell, 22. Mai 2019 (dpa).