Die Ausweisung von Imamen, die vom Ausland finanziert wurden, aus Österreich war rechtens. Das hat der österreichische Verfassungsgerichtshof in einem am 21.03.2019 veröffentlichten Urteil vom 13.03.2019 festgestellt. Er wies damit eine Beschwerde türkischer Imame ab (Az.: E 3830-3832/2018-24 und E 4344/2018-20).
Auslandsfinanzierung seit 2015 verboten
Das seit 2015 geltende Islamgesetz verbiete eine Auslandsfinanzierung der Geistlichen. Damit greife das Gesetz zwar in die Freiheit bei der Finanzierung anerkannter Kirchen und Religionsgemeinschaften ein. Aber dieser Eingriff sei nicht unverhältnismäßig, befanden die Richter. Die Wahrung der Unabhängigkeit von Religionsgemeinschaften von Staaten liege im öffentlichen Interesse. Verboten seien aber nur Zuwendungen anderer Staaten und deren Einrichtungen, nicht jedoch Gelder von ausländischen Privatleuten, sofern diese die Selbstständigkeit der Religionsgemeinschaft nicht beschränkten.
Redaktion beck-aktuell, 21. März 2019 (dpa).
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Zum Thema im Internet
Den Volltext des Urteils des VfGH Österreich finden Sie auf den Seiten des Gerichtshofes.
Aus der Datenbank beck-online
Maleki, Ein mögliches Islamgesetz in Deutschland, ZRP 2019, 19
Österreich modernisiert sein Islamgesetz, ZAR 2015, 164