VfGH Österreich: Ausweisung von Imamen aus Österreich nicht verfassungswidrig

Die Ausweisung von Imamen, die vom Ausland finanziert wurden, aus Österreich war rechtens. Das hat der österreichische Verfassungsgerichtshof in einem am 21.03.2019 veröffentlichten Urteil vom 13.03.2019 festgestellt. Er wies damit eine Beschwerde türkischer Imame ab (Az.: E 3830-3832/2018-24 und E 4344/2018-20).

Auslandsfinanzierung seit 2015 verboten

Das seit 2015 geltende Islamgesetz verbiete eine Auslandsfinanzierung der Geistlichen. Damit greife das Gesetz zwar in die Freiheit bei der Finanzierung anerkannter Kirchen und Religionsgemeinschaften ein. Aber dieser Eingriff sei nicht unverhältnismäßig, befanden die Richter. Die Wahrung der Unabhängigkeit von Religionsgemeinschaften von Staaten liege im öffentlichen Interesse. Verboten seien aber nur Zuwendungen anderer Staaten und deren Einrichtungen, nicht jedoch Gelder von ausländischen Privatleuten, sofern diese die Selbstständigkeit der Religionsgemeinschaft nicht beschränkten.

Redaktion beck-aktuell, 21. März 2019 (dpa).