Verbraucherschützer kritisieren Gesetzentwurf gegen Inkasso-Abzocke als zu schwach

Der am 16.09.2019 veröffentlichte Gesetzentwurf für eine Reform des Inkassorechts reicht nach Auffassung des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) nicht aus, um Verbraucher hinreichend vor unseriösen Inkasso-Geschäftspraktiken zu schützen. So sei die Deckelung der Inkassogebühren unzureichend. Zudem fehle in dem Entwurf die dringend nötige zentrale Aufsichtsbehörde für die Inkassobranche, kritisiert der Verband in einer Mitteilung vom 17.09.2019.

vzbv: Inkasso-Gebühren am tatsächlichen Aufwand orientieren

Positiv bewertet der vzbv, dass der Gesetzentwurf die Inkassogebühren bei Forderungen bis 500 Euro in etwa halbieren wolle, von derzeit 70,20 Euro auf 37,80 Euro. Für einfache Massen-Inkassoschreiben sei diese Gebühr aber immer noch deutlich zu hoch. Der vzbv plädiert daher dafür, sich nicht am Gebührenrecht für Anwälte zu orientieren, sondern den tatsächlichen Aufwand zum Maßstab zu nehmen. Bei automatisiertem Massen-Inkasso sollte dieser Aufwand Kosten in Höhe von 16,20 Euro nicht übersteigen, so der Verband.

vzbv fordert zentrale Aufsichtsbehörde für Inkassodienstleister

Außerdem kritisiert der vzbv, dass die Aufsicht über Inkassounternehmen unverändert bundesweit zersplittert bleibe und bei fast 40 Gerichten angesiedelt sei. Der vzbv fordert die bundesweite Vereinheitlichung der gesamten Aufsicht bei einer Behörde. Inkassodienstleister seien ebenso wie die Unternehmen anderer Branchen großenteils deutschlandweit tätig und sollten daher auch von einer deutschlandweit zuständigen Aufsichtsbehörde kontrolliert werden.

Redaktion beck-aktuell, 17. September 2019.