vzbv: Inkasso-Gebühren am tatsächlichen Aufwand orientieren
Positiv bewertet der vzbv, dass der Gesetzentwurf die Inkassogebühren bei Forderungen bis 500 Euro in etwa halbieren wolle, von derzeit 70,20 Euro auf 37,80 Euro. Für einfache Massen-Inkassoschreiben sei diese Gebühr aber immer noch deutlich zu hoch. Der vzbv plädiert daher dafür, sich nicht am Gebührenrecht für Anwälte zu orientieren, sondern den tatsächlichen Aufwand zum Maßstab zu nehmen. Bei automatisiertem Massen-Inkasso sollte dieser Aufwand Kosten in Höhe von 16,20 Euro nicht übersteigen, so der Verband.
vzbv fordert zentrale Aufsichtsbehörde für Inkassodienstleister
Außerdem kritisiert der vzbv, dass die Aufsicht über Inkassounternehmen unverändert bundesweit zersplittert bleibe und bei fast 40 Gerichten angesiedelt sei. Der vzbv fordert die bundesweite Vereinheitlichung der gesamten Aufsicht bei einer Behörde. Inkassodienstleister seien ebenso wie die Unternehmen anderer Branchen großenteils deutschlandweit tätig und sollten daher auch von einer deutschlandweit zuständigen Aufsichtsbehörde kontrolliert werden.