Verbraucherschützer fordern nach P&R-Pleite mehr Anlegerschutz

Nach der Insolvenz der Anbieter von Direktinvestitionen in Seecontainer aus der P&R-Gruppe fordern Verbraucherschützer eine schärfere Regulierung für Produkte des sogenannten Grauen Kapitalmarktes. Seit Jahren weise der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) darauf hin, dass Produkte des Grauen Kapitalmarktes ohne transparente Preisbildung etwa an einer Börse nicht an Privatanleger verkauft werden sollten, sagte Verbandschef Klaus Müller dem "Handelsblatt" (Ausgabe vom 20.03.2018). "Ein aktiver Vertrieb sollte verboten werden, denn für Verbraucher sind diese Produkte zu komplex und bergen zu hohe Risiken."

Rund 51.000 Anleger müssen um ihr Geld bangen

Hintergrund ist die Insolvenz dreier Container-Leasing- und Vertriebsfirmen der Investmentgesellschaft P&R in Grünwald bei München. Rund 51.000 Kapitalanleger müssen um ihr Geld bangen. Das Amtsgericht München hatte am 19.03.2018 den Rechtsanwalt Michael Jaffé und dessen Kanzleikollegen Philip Heinke zu vorläufigen Insolvenzverwaltern bestellt.

Frachtcontainer zur privaten Anlage angeboten

Laut Jaffés Kanzlei haben die Firmen Frachtcontainer zur privaten Anlage angeboten. Die Container wurden von den Anlegern gekauft und einige Jahre an Leasinggesellschaften und die Transportindustrie vermietet, die Anleger erhielten während der Laufzeit Mietzahlungen und hatten die Aussicht, dass die P&R-Firmen die Container am Ende der Vertragslaufzeit zurückkaufen.

Seit 2014 strengere Regeln für Anbieter und Vermittler

Der Graue Kapitalmarkt war lange Zeit kaum reguliert. Neben seriösen Anbietern tummeln sich dort auch Zocker, die auf leichtgläubige Laien treffen. Nach einer Ende 2014 auf den Weg gebrachten Reform wurden Anbieter und Vermittler dann schärfer an die Kandare genommen. Strengere Regeln sollen Anleger seither besser vor risikoreichen Finanzprodukten schützen.

Grünen-Finanzexperte: Anlegerschutz noch immer ungenügend

Mit dem Kleinanlegerschutzgesetz erhielt auch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) mehr Befugnisse und Sanktionsmöglichkeiten gegen Anbieter und Vermittler. So kann die Finanzaufsicht das Angebot von Vermögensanlagen bei Verstoß gegen gesetzliche Bestimmungen untersagen. Grünen-Finanzexperte Gerhard Schick hatte zuletzt kritisiert, der Fall P&R zeige, dass die Gesetzeslage Anleger dennoch weiterhin nur ungenügend vor nicht tragfähigen Geschäftsmodellen schütze.

Rückkäufe nicht wie vereinbart durchführbar

Nach Angaben der P&R-Gruppe betreuen die drei Gesellschaften als Marktführer bei Direktinvestments in Container rund 51.000 Anleger. Die Schwierigkeiten der von einer Zahlungsunfähigkeit betroffenen Container-Investmentgesellschaften beruhten im Wesentlichen darauf, dass Anlegern Rückkäufe in einem erheblichen Umfang in Aussicht gestellt worden seien, die derzeit aber nicht zu den bei Vertragsabschluss in Aussicht gestellten Rückkaufswerten erfolgen könnten, teilte P&R mit. Zudem könnten die fälligen Mietzahlungen nicht erbracht werden.

Rückläufige Containerpreise als Ursache

Als die aktuell laufenden Verträge abgeschlossen worden seien, herrschte laut P&R eine große Nachfrage nach Containern, "die nur zu marktüblichen hohen Preisen befriedigt werden konnte". Seit 2011 seien die Containerpreise rückläufig bis zum Tiefstand 2016. Hinzu kämen Wechselkursentwicklungen, da die Mieten gegenüber Anlegern in Euro gezahlt würden, die Vermietung der Container auf dem Weltmarkt jedoch gegen US-Dollar erfolgen müsste. Seit 2017 sei eine Trendwende sichtbar, die Containerpreise ziehen laut P&R an.

Redaktion beck-aktuell, 21. März 2018 (dpa).