Der Facebook‑Konzern Meta und die Google‑Videoplattform YouTube haben in einem US‑Prozess wegen des mutmaßlichen Suchtpotenzials ihrer Dienste eine Niederlage erlitten. Geschworene in Los Angeles kamen zu dem Schluss, dass beide Unternehmen fahrlässig handelten und Nutzerinnen und Nutzer nicht ausreichend über Risiken informierten.
Die Geschworenen sprachen der 20‑jährigen Klägerin einen Entschädigungsbetrag von drei Millionen Dollar zu, der zu 70% von Meta und zu 30% von YouTube getragen werden soll. Zusätzlich verhängten sie drei Millionen Dollar Strafschadensersatz – im gleichen Verhältnis zu entrichten. Beide Unternehmen kündigten Berufung gegen das Urteil an. Google betonte, YouTube gehöre nicht zur Kategorie sozialer Medien.
Potenziell wegweisender Prozess
Die Klägerin, die im Verfahren anonym unter den Initialen KGM auftrat, warf den Plattformen vor, ihre Dienste absichtlich so gestaltet zu haben, dass Nutzer möglichst lange online bleiben – etwa durch endloses Scrollen. Sie begann nach eigenen Angaben bereits als Kind YouTube und Instagram zu nutzen und führte Depressionen und Angstzustände auf diese Nutzung zurück. Die Klage richtete sich zuletzt gegen YouTube und Instagrams Mutterkonzern Meta; Snapchat und Tiktok hatten sich zuvor per Vergleich aus dem Verfahren gelöst.
Das Urteil könnte Einfluss auf hunderte weitere ähnliche Klagen haben, die in den USA gegen große Tech‑Konzerne anhängig sind.
Erst einen Tag zuvor war Meta im US‑Bundesstaat New Mexico zu einer Zahlung von 375 Millionen Dollar verurteilt worden, weil das Unternehmen nach Ansicht einer Jury nicht ausreichend zum Schutz junger Nutzer beigetragen hatte. Auch in diesem Fall will Meta in Berufung gehen.


