Nach Berichten von US-Medien ist der Versuch einer im Mai angeklagten US-Richterin gescheitert, das Verfahren gegen sich noch vor der Verhandlung vor einer Jury zu Fall zu bringen. Der Frau wird vorgeworfen, dass sie einen illegalen Einwanderer versteckt und aus ihrem Gerichtssaal habe entkommen lassen, während sie die Beamten der US-Einwanderungsbehörde ICE abgelenkt habe. Damit habe sie Bundesagenten behindert. Der Mann musste sich selbst in einer Strafsache vor der Richterin verantworten und wurde dann von zwei Beamten, die ihm gefolgt waren, auf der Straße festgenommen.
Die Richterin bestritt diese Darstellung der Ereignisse, berief sich aber unabhängig davon auf ihre richterliche Unabhängigkeit. Sie habe lediglich die Ordnung in ihrem Gerichtssaal aufrechterhalten. Dies gehöre zu ihren Aufgaben ("a judge’s ability to run her own courtroom"). In seiner Entscheidung wies der zuständige Bundesrichter ein derart weites Verständnis der richterlichen Unabhängigkeit zurück. Man könne nicht alle Aufgaben darunter fassen, die gegebenenfalls zur Arbeit eines Richters gehörten. Umgekehrt könnten auch eigentlich von der Unabhängigkeit geschützte Handlungen strafbar sein – so, wenn eine Entscheidung auf Bestechung beruhe.
Der Bundesrichter wies ebenfalls ihr Argument zurück, dass die Bundesbehörden hier durch die Jagd auf Einwanderer in Gerichtssälen die Rechte des Staats Wisconsin verletzt hätten. Der Richterin droht eine Haft- und Geldstrafe.