Der Saarländische Bund der Richterinnen und Richter sowie der Staatsanwältinnen und Staatsanwälte hat sich mit deutlichen Worten in die Debatte um das Urteil des LG Saarbrücken zur Tötung des Polizeibeamten Simon B. eingeschaltet. In einer Stellungnahme vom 6. April warnt der Richterbund davor, berechtigte emotionale Reaktionen mit einer Missachtung rechtsstaatlicher Grundprinzipien zu vermengen. Die Stellungname ist eine Reaktion auf die teils hitzige bundesweite Debatte über das Urteil.
Im August 2025 hatte ein 19-jähriger den Polizisten Simon B. im Einsatz bei einem Tankstellenüberfall erschossen, nachdem er einem Polizeianwärter die Dienstwaffe entrissen hatte. Die Jugendkammer des LG Saarbrücken verurteilte den jungen Mann wegen besonders schweren Raubes. Indes wertete es die Tötung des Polizisten zwar als Totschlag und weitere Schüsse als versuchten Totschlag, allerdings sei der Mann wegen einer paranoiden Schizophrenie in Bezug auf diese Taten schuldunfähig gewesen. Das Gericht ordnete daher eine unbefristete Unterbringung in einer psychiatrischen Einrichtung an. Die Kammer folgte damit dem Gerichtsgutachten, das von einer schizophrenen Erkrankung ausging.
Appell an Verfassungsideale
Die Tötung des Beamten habe viele Menschen erschüttert, trauern lassen und empört – auch innerhalb der Justiz, betont der Saarländische Richterbund. Dennoch zeige ein Teil der öffentlichen Reaktionen auf das Urteil ein grundlegendes Missverständnis über die Aufgabe eines Strafprozesses. Dieser diene nicht der moralischen Bewertung oder der Genugtuung für Hinterbliebene, sondern ausschließlich der Klärung strafrechtlicher Schuld nach Maßgabe des Strafgesetzbuches.
Der Verband wies dabei Kritik zurück, die das Urteil teils als "skandalös" bezeichnet hatte. Wer fordere, Menschen trotz Schuldunfähigkeit zu bestrafen, müsse sich fragen, ob er in einem Staat leben wolle, der grundlegende verfassungsrechtliche Garantien aufgebe. Ein Schuldspruch allein zur Befriedigung öffentlicher Erwartungen wäre unvereinbar mit rechtsstaatlichem Denken.
Richter warnen vor Instrumentalisierung des Urteils
Zugleich verurteilt der Richterbund scharf persönliche Angriffe, Drohungen und Beleidigungen gegen die beteiligten Richterinnen und Richter: "Dass solche Kritik bisweilen extreme Formen annimmt und sogar in strafbare Drohungen gegenüber an dem Urteil des Landgerichts Saarbrücken beteiligten Richterpersonen mündet, können wir allerdings nicht akzeptieren und verurteilen dies in schärfster Form." Kritik an Urteilen sei zulässig und Ausdruck der Meinungsfreiheit – strafbare Angriffe auf die Justiz hingegen nicht hinnehmbar. Besonders besorgt zeigt sich der Verband über Verschwörungserzählungen, denen zufolge das Gericht nicht "im Namen des Volkes", sondern aus sachfremden Motiven heraus entschieden habe. Ein Urteil, dass lediglich dazu diene, den Hinterbliebenen Genugtuung zu verschaffen oder das Gerechtigkeitsgefühl der Mehrheitsgesellschaft zu befriedigen, nicht aber rechtlichen Standards entspräche, verletze die Menschenwürde, so der Richterbund.
Der Richterbund warnte davor, dass aktuelle Debatten von Gegnern der freiheitlich‑demokratischen Grundordnung instrumentalisiert würden, um das Vertrauen in unabhängige Gerichte gezielt zu untergraben. Gesprochene Urteile seien mit den vorgesehenen Rechtsmitteln angreifbar – nun sei die Entscheidung des BGH über eine mögliche Revision abzuwarten.
Abschließend appellierte der Verband an Politik, Medien und Zivilgesellschaft, den öffentlichen Diskurs sachlich zu führen. Kritische Auseinandersetzung sei notwendig und die Kritik an der Arbeit von Gerichten auch von der Meinungsfreiheit gedeckt. Dies dürfe aber nicht in eine Delegitimierung der unabhängigen Justiz umschlagen.


