Getöteter Polizist im Saarland: Täter kommt in forensische Psychiatrie

Nachdem ein 19‑Jähriger im August 2025 im Saarland einen Polizisten erschossen hatte, sprach ihn das LG Saarbrücken vom Vorwurf eines Tötungsdelikts frei.

Die Jugendkammer des LG Saarbrücken hat einen Mann nach tödlichen Schüssen auf einen Polizeioberkommissar nicht wegen eines Tötungsdelikts verurteilt, sondern nur wegen besonders schweren Raubes. Ein Gutachten nahm eine eingeschränkte Schuldfähigkeit an. Der Mann wird unbefristet in der forensischen Psychiatrie untergebracht (LG Saarbrücken, Urteil vom 1.4.2026 - 3 Ks 4/25 (81 Js 1175/25)).

Das Gericht wertete die Tötung des Polizisten als Totschlag und weitere Schüsse als versuchten Totschlag, allerdings sei der Mann wegen einer paranoiden Schizophrenie schuldunfähig. Die Kammer folgte damit dem Gerichtsgutachten, das von einer schizophrenen Erkrankung ausging. Diese Krankheit habe sich am Tattag deutlich gezeigt und das Denken des Mannes vollständig bestimmt.

Nach den Feststellungen des Gerichts habe der Mann die Schüsse abgegeben, weil er von einem Angriff auf sein Leben ausging. Er habe die Lage krankheitsbedingt verkannt und die Polizisten als Bedrohung wahrgenommen. Diese Annahme habe seine Handlungen geleitet.

Tankstellenüberfall in Völklingen

Der 19-Jährige hatte am 21. August 2025 zunächst eine Tankstelle in Völklingen im Saarland überfallen. Dabei entriss er einem Polizeianwärter die Dienstwaffe. In der anschließenden Auseinandersetzung habe er sechs Schüsse auf einen Polizeioberkommissar abgegeben, wobei Treffer im Hals- und Brustbereich tödlich gewesen seien.

Danach setzte der Mann seine Flucht fort. Insgesamt verbrauchte er das gesamte Magazin mit 17 Schüssen. Weitere Polizistinnen und Polizisten, die am Einsatz beteiligt waren, verfehlte er. Die Festnahme erfolgte, nachdem Beamtinnen und Beamten den Mann unter anderem am Schulterblatt getroffen hatten.

Schuldunfähig wegen schizophrener Erkrankung

Das Gericht ging davon aus, dass der Mann gewusst habe, dass der Tankstellenüberfall ein Fehler gewesen sei. Dennoch sei er von massiver Angst getragen worden, die aus seiner psychischen Erkrankung resultierte. Diese Angst habe seine Wahrnehmung überlagert und zu der krankheitsbedingten Fehleinschätzung geführt, er werde angegriffen.

Der Gerichtsgutachter nahm bei dem Mann eine schizophrene Erkrankung an und ging davon aus, dass sich die Erkrankung am Tattag manifestiert habe. Der Mann sei zeitlebens behandlungsbedürftig. Deswegen ordnete das LG Saarbrücken die unbefristete Unterbringung in der forensischen Psychiatrie an.

Aufgrund der Schuldunfähigkeit könne kein Schuldspruch wegen eines Tötungsdelikts erfolgen. Der Schuldspruch wegen besonders schweren Raubes beruhe auf den Feststellungen zum Überfall auf die Tankstelle.

Zuschauerinnen und Zuschauer empört

Im Gerichtssaal kam es nach der Urteilsverkündung zu heftigen Reaktionen. Zuschauerinnen und Zuschauer bezeichneten das Urteil als "Skandal".

Die Staatsanwaltschaft hatte eine Jugendstrafe von 13 Jahren sowie die Unterbringung in einer forensischen Klinik beantragt. Die Witwe des 34-jährigen Polizisten hatte als Nebenklägerin die Höchststrafe von 15 Jahren Jugendstrafe gefordert, ebenfalls verbunden mit einer Unterbringung. Die Verteidigung hatte sich auf Totschlag und versuchten Totschlag berufen und sechs Jahre Jugendstrafe sowie eine Unterbringung befürwortet.

Forensische Kliniken verfügen über besondere Sicherheitsstandards. Dazu gehören technisch überwachte Außensicherungen wie Mauern oder Zäune, gesicherte Pforten, Schleusen und umfangreiche Videoüberwachung. Diese Standards sollen sicherstellen, dass von den untergebrachten Personen keine Gefahr ausgeht und gleichzeitig eine therapeutische Behandlung möglich bleibt.

Die Tat hatte bundesweit für Aufsehen gesorgt. Der saarländische Innenminister Reinhold Jost (SPD) hatte von "dunklen Tagen" für das Saarland und die Polizei gesprochen. An der Entscheidung des LG bestand deswegen ein erhebliches öffentliches Interesse. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft hat bereits Revision angekündigt. 

LG Saarbrücken, Urteil vom 01.04.2026 - 3 Ks 4/25 (81 Js 1175/25)

Redaktion beck-aktuell, jss, 1. April 2026 (dpa).

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