Unterhaltsrecht: Leitlinien in NRW neu gefasst

Für 2025 hatten die Familiensenate der Oberlandesgerichte Düsseldorf, Hamm und Köln erstmals gemeinsame unterhaltsrechtliche Leitlinien festgelegt. Jetzt gibt es eine aktuelle Version, die ab dem kommenden Jahr gilt.

Die Oberlandesgerichte in NRW haben ihre gemeinsamen Leitlinien für das Unterhaltsrecht überarbeitet. Teilweise neu gefasst und ergänzt sind die Regelungen zum Verwandtenunterhalt, und zwar im Hinblick auf Unterhaltsansprüche von Eltern gegenüber Kindern und von Enkeln gegenüber Großeltern. Anlass hierfür ist ein Beschluss des BGH von Ende des vergangenen Jahres. Darin ging es um den angemessenen Selbstbehalt, der unterhaltspflichtigen Kindern für die eigene Lebensführung zu belassen ist, wenn ihre Eltern sie auf Unterhalt in Anspruch nehmen.

Die neuen Leitlinien NRW folgen den entsprechenden Änderungen der Düsseldorfer Tabelle zum 1. Januar 2026. Im Einzelnen ist Nr. 19 der Leitlinien um eine Erläuterung zum gesetzlichen Übergang des Anspruchs auf Elternunterhalt auf den Sozialhilfeträger ergänzt worden. In Nr. 21.3.3 wird der angemessene Selbstbehalt des Unterhaltspflichtigen bei der Inanspruchnahme auf Elternunterhalt nunmehr konkret auf mindestens 2.650 Euro beziffert und bestimmt, dass 70 Prozent des darüber hinausgehenden Einkommens zusätzlich anrechnungsfrei bleiben.

Der angemessene Selbstbehalt von Großeltern gegenüber Enkeln wird in Nr. 21.3.4 geregelt (mindestens 2.650 Euro zuzüglich der Hälfte des darüber hinausgehenden Einkommens). Den Mindestbedarf des mit dem Unterhaltspflichtigen zusammenlebenden Ehegatten bei Ansprüchen von Eltern oder Enkeln beziffert Nr. 22.3 auf 2.120 Euro. Und Nr. 23.3 legt den Mindestbedarf des vom Unterhaltspflichtigen getrenntlebenden oder geschiedenen Ehegatten bei Ansprüchen von Eltern oder Enkeln auf 2.650 Euro fest.

Den Leitlinien NRW kommt keine bindende Wirkung zu. Gleichwohl zielen sie darauf ab, landesweit eine möglichst einheitliche Rechtsprechung in Unterhaltssachen zu gewährleisten.

Redaktion beck-aktuell, bw, 15. Dezember 2025.

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