Unschuldig inhaftiert: Bayern entschädigt Manfred Genditzki in Millionenhöhe
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Manfred Genditzki saß mehr als 13 Jahre zu Unrecht in Haft. Nun hat sich der Freistaat Bayern mit ihm auf eine Entschädigung in Höhe von 1,31 Millionen Euro geeinigt. Das Justizministerium sieht auch gesetzlichen Reformbedarf bei der Entschädigung für Justizopfer.

Der Freistaat Bayern hat sich mit dem Justizopfer Manfred Genditzki auf einen Vergleich über die Entschädigung für seine Zeit in Haft geeinigt. Nach Angaben des Justizministeriums erhält Genditzki insgesamt 1,31 Millionen Euro als Entschädigung für seine frühere Verurteilung, die Haft und das Wiederaufnahmeverfahren. Damit endeten zwei Verfahren vor dem LG München I einvernehmlich.

Genditzki war 2012 vom LG München II wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Man warf ihm damals die Tötung einer Rentnerin im Wohnhaus vor, in dem er als Hausmeister tätig war. Die 87-Jährige war tot in ihrem Badezimmer aufgefunden worden, der Fall wurde als "Badewannenmord" bekannt. Erst im Juli 2023 wurde Genditzki nach einem erfolgreichen Wiederaufnahmeverfahren vom Mord-Vorwurf und jeglicher Beteiligung am Tod der Frau freigesprochen. Anschließend verklagte er den Freistaat Bayern auf Schmer­zens­geld, nachdem er zuvor bereits eine Entschädigung von 368.700 Euro erhalten hatte. In dem nun geschlossenen Vergleich sind auch bereits geleistete Zahlungen enthalten.

Bayern zog Konsequenzen 

"Es ist eine unerträgliche Vorstellung für jeden Menschen, dass er zu Unrecht zu einer Freiheitsstrafe verurteilt wird" heißt es in der Mitteilung des bayerischen Justizministeriums. "Rechtsprechung bedeutet eine enorme persönliche Verantwortung. Jeder, der diese Verantwortung trägt, muss sich dessen bewusst sein und ihr bestmöglich gerecht werden. Dies gilt umso mehr, wenn eine Entscheidung auf Indizien beruht, die im Rahmen einer komplexen richterlichen Bewertung zu würdigen sind."

Das Ministerium betonte gleichwohl, man dürfe gerichtliche Entscheidungen selbst nicht bewerten oder korrigieren – schließlich gelte die verfassungsrechtlich garantierte richterliche Unabhängigkeit.

Nach Auswertung der Akten führte das Ministerium mehrere organisatorische und fachliche Konsequenzen an. Seit Juni 2024 verfügen demnach alle bayerischen Staatsanwaltschaften über Sonderdezernate für Wiederaufnahmesachen, um Erfahrung und Expertise zu bündeln. Themen wie Sachverständigenauswahl und Wiederaufnahmerecht werden verstärkt in Dienstbesprechungen behandelt. Zudem sei das Wiederaufnahmeverfahren in das Fortbildungsprogramm der Justiz aufgenommen worden, erklärte das Ministerium. Auch Aspekte wie Kritik- und Fehlerkultur, Selbstverständnis und Berufsethos spielten im Fortbildungsangebot für bayerische Justizangehörige eine Rolle. Für Betroffene einer Entlassung nach Wiederaufnahme bestehe seit 2022 ein Unterstützungsmodell.

Justizopfer sollen nicht mehr für Kost und Logis in Haft bezahlen

Das Ministerium sieht darüber hinaus Reformbedarf beim Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen (StrEG). Dass zu Unrecht Verurteilten die Verpflegung und Unterkunft während der Haft in Rechnung gestellt werden, hält es für unangemessen. Ein Referentenentwurf aus der vergangenen Legislaturperiode sah bereits vor, diese Anrechnung zu streichen; er wurde jedoch nicht verabschiedet. Bayern unterstütze die Forderung weiterhin, bekundete das Ministerium.

Auch bei den Entschädigungssätzen für immaterielle Schäden sieht man Änderungsbedarf. Bereits 2020 wurde der Tagessatz von 25 Euro auf 75 Euro angehoben. Bayern spricht sich nun dafür aus, die Pauschale nach § 7 Abs. 3 StrEG künftig auf 100 Euro für jeden Tag in Haft zu erhöhen.

Redaktion beck-aktuell, js, 14. Januar 2026.

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