Die unterzeichnenden Staaten müssen nach dem Übereinkommen gewährleisten, dass Rechtsanwälte und Anwältinnen ihre berufliche Tätigkeit ausüben können, ohne zum Ziel von körperlichen Angriffen, Drohungen, Belästigungen, Einschüchterungen, Behinderungen oder unzulässigen Eingriffen zu werden. Gibt es Hinweise auf eine Straftat, müssen die Vertragsparteien dies "wirksam" untersuchen. Sie haben auch sicherzustellen, dass die anwaltlichen Berufsverbände unabhängig und autonom arbeiten können. Die Umsetzung des Übereinkommens wird nach Angaben des Europarats durch eine Sachverständigengruppe sowie einen Ausschuss der Vertragsparteien überwacht.
DAV: "Signal zur Stärkung rechtsstaatlicher Grundwerte"
Damit es in Kraft treten kann, muss das Übereinkommen von acht Ländern ratifiziert werden, darunter mindestens sechs Mitgliedsstaaten des Europarates. Wie der Deutsche Anwaltverein (DAV) mitteilt, haben bereits 17 Staaten unterzeichnet, darunter Frankreich, Griechenland, Italien, Norwegen, Polen und Republik Moldau. Er fordert die Bundesregierung auf, es diesen Staaten "zeitnah" gleichzutun.
"Mit einer raschen Unterzeichnung und anschließenden Ratifikation könne Deutschland gerade in der aktuellen Zeit ein wichtiges Signal zur Stärkung rechtsstaatlicher Grundwerte senden sowie ein Zeichen der Solidarität mit der Anwaltschaft als zentralem Teil des Rechtsstaats setzen", so DAV-Präsident Stefan von Raumer. Angriffe auf die Unabhängigkeit der Anwaltschaft, wie sie derzeit etwa in den USA oder in der Türkei zu beobachten seien, zeigten, wie wichtig klare und verbindliche Regelungen zum Schutz der anwaltlichen Berufsausübung und Selbstverwaltung sowie zur Sicherung der Unabhängigkeit der Anwaltschaft sind.