Transatlantische Fusion: Ashurst und Perkins Coie planen neue Kanzlei

Ashurst und Perkins Coie planen eine Fusion: Bis 2026 soll unter dem Namen Ashurst Perkins Coie eine globale Top-20-Kanzlei entstehen. Die amerikanische Partnerin ist bei Präsident Trump indes nicht gut gelitten.

Die Londoner Kanzlei Ashurst und die US-Kanzlei Perkins Coie haben Pläne für eine Fusion bekannt gegeben. Mit der Fusion solle eine globale Top-20-Kanzlei mit dem Namen Ashurst Perkins Coie geschaffen werden. Damit folgen die Kanzleien ähnlichen UK-US-Fusionen, wie der von Allen & Overy mit Shearman & Sterling 2023. Erwartet werde ein Gesamtumsatz der neuen Kanzlei von 2,7 Milliarden US-Dollar, schreibt das Portal LegalCheek.

Nach der Fusion werde Ashurst Perkins Coie 3.000 Anwältinnen und Anwälte in 52 Büros und 23 Ländern beschäftigen. Einen neuen Hauptsitz soll es demnach aber nicht geben. Stattdessen stütze sich das neue Unternehmen auf sogenannte "Flagship Hubs" in Städten wie London, Seattle, New York und Sydney, wo Ashurst seit einer Fusion mit einer australischen Kanzlei stark vertreten sei.

Die Fusion soll laut dem Bericht Ashurts Expertise in grenzübergreifenden Transaktionen, Energie, Infrastruktur und Finanzdienstleistungen mit Coies Stärken in Technologie, geistigem Eigentum, Prozessführung und Fintech vereinen. Beide Kanzleien betonen ihre Synergien im Bereich KI und Innovation. Die Leitung der neuen Kanzlei werde zwischen Bill Maley von Perkins Coie und Paul Jenkins von Ashurst als globale Co-CEOs geteilt.

Perkins Coie mit Trump im Clinch

Die Fusion steht noch unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Partnerschaft sowie der üblichen Abschlussbedingungen. Der Vollzug wird für den Herbst 2026 erwartet. Bis dahin würden die Kanzleien unabhängig weiter agieren, heißt es.

Perkins Coie war in Deutschland zuletzt dadurch aufgefallen, dass die Kanzlei zu jenen amerikanischen Schwergewichten gehörte, die von US-Präsident Donald Trump und seiner Regierung mit Sanktionen unter Druck gesetzt worden waren. Perkins Coie hatte sich - im Gegensatz zu einigen Konkurrentinnen - dazu entschieden, keinen Deal mit dem Präsidenten einzugehen, sondern war gerichtlich dagegen vorgegangen. Im Mai entschied ein Bezirksgericht, dass das Dekret des Präsidenten gegen die Kanzlei rechtswidrig gewesen sei.

Redaktion beck-aktuell, kw, 18. November 2025.

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