SPD für mildere Hartz-IV-Sanktionen für junge Menschen

Die SPD hält eine Entschärfung der Hartz-IV-Sanktionen für junge Menschen für geboten. Grundsätzlich will sie aber – wie auch die Union – daran festhalten, dass die Bezüge gekürzt werden, wenn Hartz-IV-Bezieher etwa Termine im Jobcenter nicht wahrnehmen. "Verschärfte Sanktionen für junge Menschen sind keinesfalls sinnvoll, aber eine generelle Abschaffung von Sanktionen halte ich für schwierig", sagte SPD-Fraktionschefin Andrea Nahles der "Frankfurter Rundschau" (12.04.2018). Sie wolle aber am Prinzip "Fordern und Fördern" festhalten. Unionsfraktionsvize Hermann Gröhe (CDU) betonte: "Wir halten an den Sanktionen im SGB II fest."

Bundesarbeitsminister will Hartz-IV-Sanktionen überprüfen

Nahles` Nachfolger als Arbeitsminister, Hubertus Heil (SPD), hat eine Prüfung der Hartz-IV-Sanktionen angekündigt. Im Jahr 2017 war die Zahl der Sanktionen um rund 13.700 auf knapp 953.000 gestiegen. Die Sanktionsquote, also das Verhältnis von verhängten Sanktionen zu allen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, lag jedoch unverändert bei 3,1%. Heil sagte der Wochenzeitung "Die Zeit" (12.04.2018): "Ich halte es nicht für sinnvoll, dass – wie es derzeit der Fall ist – für Jüngere strengere Regeln gelten als für Ältere. Oder dass das Wohngeld gekürzt wird und die Leute auf der Straße stehen." Grundsätzlich seien Kürzungen aber in Ordnung, weil die Gesellschaft für Unterstützung eine Gegenleistung erwarten könne.

Sanktionen bei Jugendlichen drastisch

Rund drei Viertel der Sanktionen werden wegen Meldeversäumnissen verhängt – wenn also beispielsweise jemand einen Termin beim Jobcenter ohne Angabe eines wichtigen Grundes nicht wahrnimmt. Menschen unter 25 Jahren sind von den Sanktionen stärker betroffen. Das Gesetz sieht bei Jugendlichen bereits beim ersten Verstoß, der über ein Meldeversäumnis hinausgeht, eine 100%-ige Sanktion der Leistung vor.

Seehofer gegen Aufweichung der Sanktionen

Nahles hatte als Ministerin unter 25-Jährige nicht mehr strenger behandeln wollen als Ältere, war aber vor allem am Widerstand Bayerns gescheitert. CSU-Chef Horst Seehofer hatte 2014 dazu gesagt: "Wir können jetzt nicht das tragende Element des Forderns von Arbeitslosen aufweichen."

FDP gegen willkürliche Erhöhung der Sozialbezüge

Gegenwind bekam Heil für seine ebenfalls in dem Interview gemachte Ankündigung, eine Erhöhung der Hartz-IV-Bezüge zu prüfen. Der Sozialexperte der FDP-Fraktion, Pascal Kober, mahnte: "Eine willkürliche Festlegung der Regelsätze, wie sie Hubertus Heil ankündigt, wurde in der Vergangenheit bereits vom Bundesverfassungsgericht moniert." Heil sollte die Ergebnisse der offiziellen Berechnungsgrundlage für Hartz, der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe, dieses Jahr abwarten und fundierte Sätze berechnen, sagte Kober. Derzeit liegt der Regelsatz für einen Alleinstehenden bei 416 Euro im Monat.

FDP für großzügigere Bemessung der Zugewinngrenzen

"Sinnvoller als eine kleine Erhöhung der Regelsätze wäre es, die Einkommensmöglichkeiten zu verbessern, also die Zuverdienstgrenzen großzügiger zu bemessen, damit Hartz-IV-Empfängern mehr vom selbstverdienten Geld in der Tasche bleibt", forderte Kober. "Von 450 Euro bleiben nur 170 Euro. Das ist zu wenig und nicht gerecht." Eine linearere Ausgestaltung der Zuverdienstgrenzen sei dringend notwendig und finanzierbar.

VdK für Anhebung der Hartz-IV-Leistungen

Der Sozialverband VdK Deutschland hingegen verlangt spürbar höhere Hartz-Leistungen. "Die Erhöhung der Regelsätze ist ein wirksames Mittel im Kampf gegen Armut, da die bisherigen Regelsätze künstlich kleingerechnet sind und nicht das Existenzminimum abdecken", sagte VdK-Präsidentin Ulrike Mascher. "Bei korrekter Herleitung der Regelsätze müssten diese um circa 20% angehoben werden."

Redaktion beck-aktuell, 13. April 2018 (dpa).