Urteil in spanischem Kussskandal bestätigt: Zwangskuss ist sexuelle Aggression

Auf den Gewinn des WM-Pokals folgte ein ungewollter Kuss. Für den war Spaniens Ex-Fußballverbandschef Luis Rubiales verurteilt worden. Er legte Berufung ein, doch die Antwort des Staatsgerichtshofs Madrid fiel deutlich aus.

Rubiales, der zu einer Geldstrafe von rund 10.800 Euro und einem einjährigen Kontaktverbot zur betroffenen Spielerin Jennifer Hermoso verurteilt worden war, ist mit der Berufung gegen seine Verurteilung gescheitert. Der Staatsgerichtshof bestätigte, dass es sich bei dem Kuss, den Rubiales Hermoso ohne deren Einverständnis 2023 auf den Mund gegeben hatte, um einen sexuellen Übergriff handelte.

Das Berufungsgericht hielt die Verurteilung vom Februar aufrecht. Nach Angaben seiner Verteidigung wolle Rubiales auch gegen diese zweite Entscheidung Rechtsmittel einlegen, schrieb die spanische Sportzeitung "AS".

Zu dem Zwangskuss war es am 20. August 2023 im Rahmen der Siegerehrung nach dem WM-Sieg der spanischen Nationalmannschaft in Sydney gekommen. Rubiales hatte Hermoso im Moment der Gratulation auf den Mund geküsst. Die Spielerin erklärte später, dies sei ohne ihr Einverständnis geschehen.

Kuss ist Kuss, selbst ohne sexuelle Absicht

Rubiales hatte im Verfahren argumentiert, der Kuss sei Ausdruck spontaner Freude gewesen, ohne sexuelle Absicht. Die Richter betonten jedoch, dass für den Tatbestand der sexuellen Aggression keine libidinöse oder explizit sexuelle Absicht erforderlich sei - entscheidend sei allein das Fehlen eines klaren Einverständnisses.

Die Kammer stellte zudem fest, dass Rubiales keine andere Spielerin in vergleichbarer Weise begrüßt habe, was auf einen besonderen, persönlichen Kontext des Kusses schließen lasse. Auch Hermosos unmittelbare Reaktion und Aussagen ihrer Teamkolleginnen hätten unterstrichen, dass keine Zustimmung vorlag. 

Das Gericht folgte der Einordnung der Vorinstanz, dass es sich um eine "abgeschwächte Form" der sexuellen Aggression gehandelt habe. Diese Einschätzung und das relativ milde Urteil vom Februar waren unter anderem von Frauenrechtlerinnen, Politikern und Medien scharf kritisiert worden. Die Staatsanwaltschaft hatte für den 47-Jährigen eine Haftstrafe von insgesamt zweieinhalb Jahren gefordert. Das Berufungsgericht argumentierte, es handle sich um eine differenzierte Anwendung des Strafrechts im Einklang mit der tatsächlichen Tragweite des Vorfalls.

Rubiales war im Zuge der öffentlichen und juristischen Reaktionen auf den Vorfall im September 2023 von seinem Amt zurückgetreten. Die FIFA sperrte ihn für drei Jahre. Der Fall hatte weltweit eine Debatte über Machtverhältnisse und Respekt im Profisport ausgelöst.

Redaktion beck-aktuell, kw, 26. Juni 2025 (dpa).

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