Ur­teil im Kuss-Eklat: Her­mo­so und Ru­bia­les vor Ein­spruch

Die Kuss-Af­fä­re um Ex-Fuß­ball­boss Luis Ru­bia­les hielt Spa­ni­en ein­ein­halb Jahre in Atem. Nun gibt es zwar ein Ur­teil. Aber es scheint, dass der Fall nicht zu den Akten ge­legt wer­den kann.

Im Kuss-Skan­dal des spa­ni­schen Fuß­balls wol­len weder Ex-Ver­bands­boss Luis Ru­bia­les noch Na­tio­nal­spie­le­rin Jen­ni­fer Her­mo­so das Ur­teil ak­zep­tie­ren. Über­ein­stim­men­den Me­di­en­be­rich­ten zu­fol­ge pla­nen beide einen Wi­der­spruch gegen die Geld­stra­fe von knapp 11.000 Euro, die der Funk­tio­när wegen se­xu­el­ler Ag­gres­si­on zah­len soll.

Auch die Staats­an­walt­schaft wolle sich nicht mit dem Rich­ter­spruch ab­fin­den. Das be­rich­te­ten der staat­li­che TV-Sen­der RTVE, die Zei­tung AS und an­de­re spa­ni­sche Me­di­en unter Be­ru­fung auf Krei­se der be­trof­fe­nen Per­so­nen und In­sti­tu­tio­nen. Weder Her­mo­so noch Ru­bia­les gaben bis­her eine per­sön­li­che Stel­lung­nah­me zum Ur­teil ab. Ru­bia­les wurde am Don­ners­tag der se­xu­el­len Ag­gres­si­on schul­dig ge­spro­chen, weil er Her­mo­so nach dem ge­won­ne­nen WM-Fi­na­le 2023 gegen ihren Wil­len auf den Mund ge­küsst hatte.

Das Ur­teil des Staats­ge­richts­hofs in Ma­drid war unter an­de­rem von Frau­en­recht­le­rin­nen, Po­li­ti­kern, Me­di­en und an­de­ren Be­ob­ach­tern scharf kri­ti­siert wor­den. Die Staats­an­walt­schaft hatte für den 47-Jäh­ri­gen eine Haft­stra­fe von ins­ge­samt zwei­ein­halb Jah­ren ge­for­dert. Der An­ge­klag­te wurde aber nur "zu einer 18-mo­na­ti­gen Geld­stra­fe von 20 Euro pro Tag ver­ur­teilt". Au­ßer­dem wurde ihm un­ter­sagt, sich der Spie­le­rin in einem Um­kreis von 200 Me­tern zu nä­hern und für ein Jahr ver­bo­ten, mit ihr zu kom­mu­ni­zie­ren.

Än­de­rung des Ur­teils gilt als un­wahr­schein­lich

Rechts­ex­per­ten, die von spa­ni­schen Me­di­en be­fragt wur­den, hal­ten es der­weil für un­wahr­schein­lich, dass das Ur­teil re­vi­diert wird. Es han­de­le sich um ein "ver­nünf­ti­ges Ur­teil", das an­ge­mes­sen be­grün­det wor­den sei, mein­te etwa der Ju­rist David Ai­ne­to ge­gen­über dem Ra­dio­sen­der Ca­de­na Ser.

Ru­bia­les hatte stets alle Vor­wür­fe zu­rück­ge­wie­sen und ver­si­chert, er habe vor dem Kuss um Er­laub­nis ge­be­ten und diese er­hal­ten. Her­mo­so hatte da­ge­gen immer wie­der ent­geg­net und auch vor Ge­richt be­kräf­tigt, der Kuss sei gegen ihren Wil­len er­folgt. Im Pro­zess be­ton­te sie, der un­frei­wil­li­ge Kuss habe bei ihr "Ekel und Ab­scheu" aus­ge­löst und "einen der glück­lichs­ten Tage mei­nes Le­bens über­schat­tet".

Ru­bia­les war auch Nö­ti­gung zur Last ge­legt wor­den, weil er zu­sam­men mit drei da­ma­li­gen Ver­bands­mit­ar­bei­tern die Spie­le­rin nach dem Kuss ta­ge­lang unter Druck ge­setzt haben soll, damit diese ihn ent­las­te. Vom Vor­wurf der Nö­ti­gung wur­den er und alle Mit­an­ge­klag­ten man­gels Be­wei­sen aber frei­ge­spro­chen.

Redaktion beck-aktuell, mam, 21. Februar 2025 (dpa).

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