Melanie Müller wegen Hitlergrußes zu Geldstrafe verurteilt

Weil sie auf einem Konzert den Hitlergruß gezeigt hat, hat das AG Leipzig Schlagersängerin Melanie Müller zu einer Geldstrafe verurteilt. Zusätzlich verurteilte das Gericht die frühere RTL-Dschungelkönigin am Freitag wegen Drogenbesitzes. Die Gesamtstrafe beläuft sich auf 160 Tagessätze à 500 Euro (= 80.000 Euro).

Laut Anklage hatte Müller bei einem Konzert im September 2022 mehrmals den Hitlergruß gezeigt. Die inzwischen 36-Jährige habe sich wegen des Hebens des rechten Armes des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen schuldig gemacht, sagte Richter Lucas Findeisen vom AG Leipzig.

Zudem ging es in dem Verfahren um Drogenbesitz, nachdem bei einer Durchsuchung von Müllers Wohnung in Leipzig 0,69 Gramm Kokaingemisch und eine Ecstasy-Tablette gefunden worden waren. Zum Prozessauftakt hatte die frühere RTL-Dschungelkönigin sämtliche Vorwürfe zurückgewiesen.

Beim Strafmaß ging das Gericht deutlich über den Antrag der Staatsanwaltschaft hinaus. Diese hatte 95 Tagessätze à 60 Euro gefordert. Die Verteidigung hatte auf einen Freispruch in beiden Anklagevorwürfen plädiert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Müller wurde im sächsischen Oschatz geboren. 2014 gewann sie die achte Staffel der RTL-Dschungelshow "Ich bin ein Star – Holt mich hier raus!" und war danach noch in zahlreichen TV-Formaten zu sehen. Als Schlagersängerin tritt sie unter anderem auf Mallorca auf.

AG Leipzig, Urteil vom 23.08.2024

Redaktion beck-aktuell, ew, 23. August 2024 (dpa).