Der Schiedsspruch der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit (DIS) hat unter den Parteien die Wirkung eines rechtskräftigen Urteils. DIS-Entscheidungen sind vor ordentlichen Gerichten nur wegen formeller Verstöße anfechtbar.
"DAZN ist erfreut, dass das Gericht zu unseren Gunsten entschieden hat", sagte ein Sprecher des Unternehmens. "Wir sind weiterhin davon überzeugt, dass DAZN der beste Partner für die DFL, für die Vereine und für die deutschen Fußballfans ist." DAZN hatte in der Auseinandersetzung mit der DFL die DIS eingeschaltet.
Streit drehte sich um Bankbürgschaft
Der Streit zwischen DAZN und DFL entzündete sich an einer Auktion, bei der TV-Rechte für Bundesligaspiele am Samstag um 15.30 Uhr und am Freitagabend sowie Relegationspartien vergeben werden sollten. Die DFL hatte das TV-Rechte-Paket an den Pay-TV-Anbieter Sky vergeben. Konkurrent DAZN behauptete, die DFL habe damit sein deutlich besseres Angebot abgelehnt, weil eine kurzfristig verlangte Bankbürgschaft nicht innerhalb eines Tages zu erlangen war.
Die DFL hat nach eigenen Angaben das strittige Paket rechtmäßig vergeben. Die Angebote von DAZN seien nicht ausschreibungskonform gewesen, hatte der Ligaverband erklärt. Das Rechte-Paket umfasst insgesamt 196 Live-Spiele pro Saison.
DAZN wieder im Rennen
Das TV-Paket hat das Unternehmen damit aber noch nicht sicher. Die Auktion wird wiederholt - weiterhin wichtigster Kornkurrent bleibt Sky. "Wir nehmen die Entscheidung des Schiedsgerichts zur Kenntnis", teilte Sky mit. "Wir sind sehr gut aufgestellt für die Medienrechte-Vergabe und zuversichtlich, unseren Zuschauern weiterhin das beste Bundesliga-Erlebnis bieten zu können und der führende Sport-Anbieter zu bleiben."