Saudi-Prinzessin in Paris zu Bewährungsstrafe verurteilt

Die Schwester des saudi-arabischen Kronprinzen Mohammed bin Salman ist in Paris wegen des Vorgehens ihres Leibwächters gegen einen Handwerker zu zehn Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Das wurde am 12.09.2019 aus Justizkreisen bestätigt. Außerdem soll die Prinzessin Hassa bint Salman demnach 10.000 Euro Strafe zahlen. Ihr Anwalt Emmanuel Moyne kündigte umgehend an, Berufung gegen das Urteil einzulegen. "Die Prinzessin ist unschuldig", sagte er der Zeitung "Le Figaro".

Bodyguard der Prinzessin sollte angeblich einen Handwerker demütigen

Der Frau wurde nach Angaben der französischen Nachrichtenagentur AFP vorgeworfen, ihren Bodyguard aufgefordert zu haben, einen Handwerker in Paris zu schlagen und zu demütigen. Dieser hatte dem "Figaro"-Bericht zufolge angegeben, mit seinem Handy Aufnahmen von einem Badezimmer gemacht zu haben, in dem Arbeiten anstanden. Dann sei die Prinzessin erschienen und habe ihm vorgeworfen, sie aufgenommen zu haben.

Leibwächter der Prinzessin ebenfalls verurteilt

Der Leibwächter wurde den Justizkreisen zufolge zu acht Monaten auf Bewährung und 5.000 Euro Strafe verurteilt. Beide hatten die Vorwürfe zurückgewiesen. Laut AFP kritisierte der Anwalt der Prinzessin, die Verurteilung basiere nur auf den "unbegründeten, ja sogar lügnerischen Behauptungen" des Handwerkers.

Gericht ging in seinem Urteil über die Forderung der Staatsanwaltschaft hinaus

Die Prinzessin war weder bei der Verhandlung im Juli 2019 noch bei der Urteilsverkündung am 12.09.2019 anwesend. Gegen sie liegt den Berichten zufolge seit Ende 2017 ein Haftbefehl vor. Das Urteil gegen die saudi-arabische Prinzessin ist härter, als die Staatsanwaltschaft gefordert hatte.

Redaktion beck-aktuell, 13. September 2019 (dpa).