"Kein Einfallstor für Rechtsextreme": Petition fordert strengere Zulassungsvorschriften für rechte Referendare in Sachsen
© dpa | Bernd Weißbrod

In Sachsen darf ein Bewerber mit rechtsextremer Vergangenheit ins Referendariat. Zwei Rechtsreferendarinnen fordern deswegen nun Änderungen im JAG des Landes und in der BRAO. Ihre Petition hat bereits Hunderte Unterschriften – und setzt die Landespolitik unter Druck.

Die Dresdner Referendarinnen Johanna Sander und Martha Schmidt haben eine Petition gestartet, die härtere gesetzliche Maßstäbe beim Zugang zum juristischen Vorbereitungsdienst in Sachsen verlangt. Sie wurde bereits von über 800 Personen unterzeichnet.

Anlass für die Petition war eine Entscheidung des OVG Bautzen (Beschluss vom 6.11.2025 – 2B 267/25). Das Gericht verpflichtete das Land Sachsen im November dazu, einen Bewerber trotz langjähriger Aktivitäten in rechtsextremen Organisationen vorläufig zum Rechtsreferendariat zuzulassen. Der Mann hatte sich über Jahre im Verein "Ein Prozent e. V." engagiert, der als gesichert rechtsextrem gilt. Außerdem war er zeitweise Vorstandsmitglied der Jungen Alternative Sachsen-Anhalt und veröffentlichte ein Buch, in dem er schwarze Menschen mit Affen gleichsetzte.

Rechtsextremer Hintergrund? In Sachsen kein Problem

Sander und Schmidt fordern deswegen die Politik auf, tätig zu werden. Ihre Petition "Einfallstor für rechtsextreme Bewerber:innen schließen!" richtet sich an das Sächsische Staatsministerium der Justiz sowie das Bundesjustizministerium. Die Initiatorinnen fordern, dass sowohl das SächsJAG als auch die BRAO dahingehend reformiert werden sollen, dass bereits das bloße Tätigsein gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung Bewerberinnen und Bewerber vom juristischen Vorbereitungsdienst ausschließt.

Das Problem: Nach der Rechtsprechung des SächsVerfGH (Beschluss vom 21.10.2022 – Vf. 95-IV-21 (HS)) dürfen Behörden den Zugang zum juristischen Vorbereitungsdienst nur dann verweigern, wenn Bewerberinnen und Bewerber die freiheitlich-demokratische Grundordnung in strafbarer Weise bekämpft haben. Politische Aktivitäten, die unterhalb der Schwelle der Strafbarkeit liegen, seien unbeachtlich. Insbesondere lägen die Anforderungen an die Verfassungstreue im Referendariat niedriger als im Richterverhältnis, weil es sich dabei nur um eine vorgelagerte Ausbildungsphase handele.

Dies hatte das OVG Bautzen in seiner Entscheidung aus dem November nochmals bestätigt. Der Grund: Die Auslegung des SächsVerfGH sei für die Gerichte verbindlich. Das OVG räumte aber zugleich ein, dass es selbst Zweifel an dieser verfassungsgerichtlichen Interpretation habe. Diese Einschätzung deckt sich mit der des BVerwG, das 2024 vergleichbare Bedenken geäußert hatte (Urteil vom 10. Oktober 2024 – 2 C 15/23).

Sachsen als Einfallstor für Neonazis

Sander und Schmidt argumentieren, dass das Bekenntnis zur Verfassungstreue, das die Referendarinnen und Referendare bei einer Einstellung in den juristischen Vorbereitungsdienst in Sachsen abgeben müssen, seinen Sinn verliere, wenn erst strafbares Handeln eine Ablehnung ermögliche. Eine solche Erklärung werde so "zum bloßen Lippenbekenntnis".

In der Zulassung von rechten Referendarinnen und Referendaren sehen die Initiatorinnen eine unmittelbare Gefahr für die Demokratie, denn diese erhalten so die Möglichkeit, ihre "Denkweise durch die Tätigkeiten im Rahmen des juristischen Vorbereitungsdiensts nach außen zu tragen."  Eine menschenfeindliche Haltung könne sich auch bereits im Umgang mit Menschen im Gerichtssaal zeigen – unabhängig davon, ob Referendarinnen und Referendare bereits eine eigenständige Entscheidung treffen dürfen. Dies stelle vor allem für Referendarinnen und Referendare mit Migrationsgeschichte ein Sicherheitsrisiko dar. "Das Referendariat stellt einen Schutzraum dar, in dem Referendar:innen nicht dazu bereit seien müssen, sich verfassungsfeindlichen Positionen ihrer Kolleg:innen auszusetzen", so die Initiatorinnen.

Reform des SächsJAG und der BRAO

Die Referendarinnen betonten gegenüber LTO aber auch, dass sie ihre Ausbildung in Sachsen schätzten und gerade deshalb öffentlich handeln wollten. In Gesprächen mit Kolleginnen und Kollegen hätten sie wahrgenommen, dass der OVG-Beschluss die Stimmung merklich belastet habe. Das Thema sei "überall präsent".

"Unsere Demokratie ist nur wehrhaft, wenn wir aktiv für sie einstehen und demokratiefeindliches Verhalten von Personen im Staatsdienst nicht hinnehmen", heißt es in der Petition. Sachsen dürfe nicht zum Einfallstor für rechtsextreme Referendarinnen und Referendare werden.

Nach Ansicht der Initiatorinnen müsse deswegen § 8 Abs. 3 und 4 SächsJAG nach dem Vorbild anderer Bundesländer reformiert werden. Ziel sei, dass wie in Thüringen (§ 8 ThürJAG) bereits das bloße Tätigsein gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung für eine Ablehnung ausreiche. Parallel dazu sollten nach Ansicht der Initiatorinnen auch die Regeln für die Zulassung zur Anwaltschaft geändert werden, indem die Politik den Versagungsgrund des § 7 S. 1 Nr. 6 BRAO verschärfe.

In Thüringen hat derweil die AfD-Fraktion eine Überprüfung von § 8 Abs. 1 Nr. 3 ThürJAG im Rahmen einer abstrakten Normenkontrolle beantragt. Am Mittwoch wird der Thüringer VerfGH über die Verfassungsmäßigkeit der Norm entscheiden (VerfGH 9/25). Die mündliche Verhandlung war bereits am 10. September.

Redaktion beck-aktuell, Dr. Jannina Schäffer, 25. November 2025.

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