Ritter Sport setzt Streit um Quadrat-Haferriegel fort

Der Schokoladenhersteller will den quadratischen Haferriegel "Monnemer Quadrat Bio" aus Mannheim verbieten lassen. Die Niederlage vor dem LG Stuttgart akzeptiert das Unternehmen nicht und legt nun Berufung beim OLG ein.

Der Schokoladenhersteller Ritter Sport geht weiter gegen den quadratischen Haferriegel "Monnemer Quadrat Bio" der Firma Wacker aus Mannheim vor: Das Unternehmen hat Berufung beim OLG Stuttgart eingelegt, wie das LG Stuttgart mitteilte. Ritter Sport will demnach die Niederlage vor dem LG vom Januar 2026 nicht akzeptieren.

Bei der Urteilsverkündung hatte der Vorsitzende Richter Thomas Kochendörfer gesagt: "Wir haben die Klage abgewiesen, weil wir keine Markenverletzungen gesehen haben." Das Unternehmen hatte auf Unterlassung der Verwendung der quadratischen Verpackung des Haferriegels geklagt. Ritter Sport hatte zudem gefordert, dass bereits ausgelieferte Ware zurückgerufen werden solle.

Ritter Sport sieht Markenkollision

Der quadratische Riegel verletzt nach Ansicht von Ritter Sport die seit 1996 für den Hersteller markenrechtlich geschützte Verpackung. Die Schwaben argumentierten unter anderem, dass es sich bei Schokolade und Müsliriegeln um ähnliche Waren handle, die von der gleichen Zielgruppe zum selben Anlass gegessen würden. Außerdem sei die quadratische Form zentrales Wiedererkennungsmerkmal, daher befürchte Ritter Sport eine Verwechslungsgefahr und dadurch eine Markenkollision.

Die Richterinnen und Richter des LG folgten dieser Argumentation in ihrem Urteil nicht. Durchschnittsverbraucher sähen in Schokolade eine Süßigkeit, in einem Müsliriegel dagegen einen "Energiespender mit Ruf des ′Gesunden′", sodass sich bereits die Waren nicht ähnelten. Der Verkehr schließe außerdem nicht bei jeder quadratischen Verpackung automatisch auf Ritter Sport. Das Unternehmen hatte bereits während des Verfahrens am LG Stuttgart angekündigt, eine Niederlage nicht zu akzeptieren und in diesem Falle weiter klagen zu wollen.

"Monnemer Quadrat Bio" wird zu "Monnemer Klageriegel"

Ritter Sport kritisierte nun das Urteil: "Beispielsweise wurde unserer Quadratmarke trotz ihrer enorm hohen Verkehrsbekanntheit der entsprechende Schutz abgesprochen." Weil solche Entscheidungen über den Einzelfall hinaus Bedeutung haben könnten, halte es Ritter Sport für geboten, diese in der nächsten Instanz überprüfen zu lassen.

Kunden konnten den quadratischen Haferriegel mit Kokos- oder Haselnussgeschmack zuletzt nicht mehr im Internet bestellen. Das Produkt wurde laut Gründer Matteo Wacker vorübergehend aus dem Sortiment genommen und durch einen klassischen länglichen Riegel ersetzt - mit dem Namen "Monnemer Klageriegel". Hintergrund ist die Sorge Wackers vor Schadenersatzforderungen. Falls der Streit mehrere Jahre dauern sollte, könne jeder verkaufte Riegel den möglichen Schadenersatz erhöhen, sagte er.

Redaktion beck-aktuell, sst, 9. Februar 2026 (dpa).

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