"Die Verfassungstreue ist kein Wunsch, keine Empfehlung, kein Lippenbekenntnis, sie ist die unverrückbare Pflicht jedes Beamten in unserem Land", betonte der Minister. "Wer sich in den Dienst dieses Staates stellt, muss jederzeit loyal zur Verfassung stehen, ohne Wenn und Aber."
Konkret wird demnach künftig beim Einstellungsverfahren eine schriftliche Belehrung über die Verfassungstreue verpflichtend sein. Alle Bewerberinnen und Bewerber müssten erklären, dass sie keiner extremistischen Organisation angehören oder in den vergangenen fünf Jahren angehört haben.
Bestandteil dafür werde eine vom Verfassungsschutz regelmäßig aktualisierte Liste extremistischer Gruppierungen und Organisationen sein, bei denen hinreichend tatsächlich Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen vorliegen. "Auf dieser Liste wird daher auch die AfD geführt werden", erklärte der Innenminister. Die AfD wird in Rheinland-Pfalz vom Verfassungsschutz beobachtet. Ebling hatte jüngst bei der Vorstellung des Verfassungsschutzberichts gesagt, die AfD habe keinen gemäßigten Flügel mehr, die Radikalisierung nehme zu.
Lange Vorbereitung für neue Regelung
Das rheinland-pfälzische Innenministerium habe bereits vor der Einstufung der AfD durch das Bundesamt für Verfassungsschutz damit begonnen, die rechtlichen Grundlagen zu schärfen, um Verfassungsfeinden im öffentlichen Dienst konsequent begegnen zu können, erklärte der Innenminister. Kernstück sei die Neufassung der Verwaltungsvorschrift zur Pflicht zur Verfassungstreue im öffentlichen Dienst.
Wer die künftig erforderliche Erklärung verweigere und Zweifel an der eigenen Verfassungstreue nicht ausräumen könne, werde nicht in den öffentlichen Dienst eingestellt, sagte Ebling. Solche Zweifel bestünden bereits dann, wenn eine Person Mitglied in einer Organisation ist, die als Verdachtsfall bearbeitet wird.
Für bereits eingestellte Lehrer, Polizisten und andere Beamte gelten die neuen Regeln nicht, sondern wie bisher das Landesdisziplinargesetz, wie das Ministerium mitteilte. Liegen bei bereits Beschäftigten konkrete Anhaltspunkte vor, die den Verdacht eines Dienstvergehens - etwa ein Verstoß gegen die Verfassungstreuepflicht - begründen, sei dann zunächst ein Disziplinarverfahren einzuleiten. Wenn ein Dienstvergehen nachgewiesen werde, könne dies zu einer Entfernung aus dem Beamtenverhältnis führen. Es komme aber immer auf die Gesamtumstände des Einzelfalls an. "Eine schematische Betrachtung ist nicht möglich."
AfD spricht von verfassungswidrigen Methoden
Die AfD reagiert mit massiver Kritik am Innenminister und wirft Ebling verfassungswidrige Methoden vor. "Weil er und die SPD wissen, dass es keinerlei Grundlage für ein AfD-Verbotsverfahren gibt, greift Ebling zu antidemokratischen Mitteln und bedroht AfD-Mitglieder mit Berufsverboten", erklärte der AfD-Bundestagsabgeordnete und Vize-Landesvorsitzende Sebastian Münzenmaier. Statt konkreter Vorwürfe werde ab sofort jedes AfD-Mitglied unter Generalverdacht gestellt.
Der Innenminister fordere damit eine Beweislastumkehr für alle künftigen Beamten und Angestellten im öffentlichen Dienst. "Das ist eine politische Bankrotterklärung und ein Angriff auf die freiheitlich demokratische Grundordnung", kritisierte Münzenmaier. "Eblings Erlass tritt die grundgesetzliche verbriefte Parteienfreiheit mit Füßen."
AfD-Fraktionschef Jan Bollinger monierte: "Wenn künftig bereits die bloße Parteimitgliedschaft - ohne konkretes Fehlverhalten - über eine Einstellung entscheiden und disziplinarische Konsequenzen nach sich ziehen kann, zählt nicht mehr das Handeln eines Beamten, sondern dessen politisches Denken." Er riet den Betroffenen, sich juristisch zu wehren. Die AfD-Fraktion werde politisch und juristisch gegen die Pläne Widerstand leisten.
Die CDU sprach von einer politischen Inszenierung. "Verfassungsfeinde gehören nicht in den Staatsdienst, darin sind wir uns überparteilich einig", erklärte Parteichef Gordon Schnieder. "Was Innenminister Ebling heute präsentiert, ist jedoch mehr Show als Substanz." Jüngst habe Ebling selbst betont, dass ein solcher Schritt nur im Geleitzug mit den anderen Bundesländern und dem Bund erfolgen könne und dass das Ergebnis der Klage gegen die Einstufung durch den Verfassungsschutz abgewartet werden müsse. Statt Rechtssicherheit liefere der Minister nun eine politische Inszenierung. Oberstes Gebot müsse die Rechtssicherheit einer solchen Entscheidung sein und dafür komme Eblings Vorstoß eindeutig zu früh.
Hessen will länderübergreifende Regelung
Im Nachbarland Hessen betonte Innenminister Roman Poseck (CDU) nach der Ankündigung, dass er eine künftige länderübergreifende Regelung vorziehe: "Hessen beabsichtigt gegenwärtig nicht, Beamte flächendeckend nach einer AfD-Mitgliedschaft zu befragen", sagte er der Deutschen Presse-Agentur. Er ergänzte: "Ich strebe weiter ein abgestimmtes Vorgehen der Länder an." Er verwies auf die bei der Innenministerkonferenz im Juni in Bremerhaven beauftragte Arbeitsgruppe, die sich insbesondere mit Fragen zu "Auswirkungen der Einstufungen der AfD auf den öffentlichen Dienst und waffenrechtliche Erlaubnisse befassen wird".
Er betonte: "Gerade in Zeiten, in denen extremistische Tendenzen zunehmen und Desinformation demokratische Institutionen untergräbt, ist es unerlässlich, dass der öffentliche Dienst ein Bollwerk gegen Verfassungsfeinde bleibt. Personen, die mit verfassungswidrigen Positionen sympathisieren oder diese gar aktiv vertreten, dürfen keinen Einfluss auf staatliches Handeln erlangen."
Zugleich darf laut Poseck kein falscher Eindruck entstehen: "Der öffentliche Dienst in Hessen hat aktuell kein Extremismusproblem. Im Gegenteil: Unsere Beamten treten aus Überzeugung für die freiheitlich-demokratische Grundordnung ein." Extremismusfälle seien die absolute Ausnahme - dabei werde bereits konsequent gehandelt: "So betreiben wir zum Beispiel gerade die Entlassung von Polizeibeamten, die sich an einer Chatgruppe mit rechtsextremen Inhalten beteiligt haben."
Um den Eintritt von Extremisten in den öffentlichen Dienst zu verhindern, habe Hessen die gesetzlichen Möglichkeiten zur Einbeziehung von Erkenntnissen des Verfassungsschutzes vor einer Einstellung etwa von Polizisten zuletzt deutlich erweitert. "Weitere Maßnahmen werden gegenwärtig geprüft", teilte Poseck mit. Dabei gehe es darum, "den öffentlichen Dienst auch weiter frei von Verfassungsfeinden zu halten und gleichzeitig die rechtlichen Rahmenbedingungen zu beachten". Poseck, einst Hessens höchster Richter, erläuterte: "Die Gerichte haben immer wieder hohe Hürden aufgestellt und deutlich gemacht, dass es grundsätzlich auf Einzelfallprüfungen ankommt."