Regierungsbericht zieht positive Bilanz zum ESUG

Die Bundesregierung hat den vom Bundestag angeforderten Bericht (BT-Drs.:19/4880) über die Erfahrungen mit der Anwendung des Gesetzes zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) vorgelegt. Darin heißt es, die durch das Gesetz eingeführten Änderungen seien in den vergangenen fünf Jahren in der Praxis weitgehend positiv angenommen worden.

Gesetz soll rechtliche Bedingungen für Sanierung notleidender Unternehmen verbessern

Mit dem Gesetz vom 07.12.2011 sollten die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Sanierung notleidender Unternehmen verbessert und die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass Insolvenzverfahren stärker als bisher auch als Chance zur Sanierung genutzt werden. Wesentliche Bestandteile des ESUG sind unter anderem die Stärkung der Gläubigerrechte bei der Auswahl von Insolvenzverwaltern und die Stärkung der Eigenverwaltung.

Redaktion beck-aktuell, 16. Oktober 2018.