Regelschmerzen im Staatsexamen: djb startet Umfrage zu Zyklus und Prüfungsstress

Der Deutsche Juristinnenbund (djb) befragt derzeit menstruierende Examenskandidatinnen zu ihren Erfahrungen rund um Zyklus und Prüfungsstress. Man wolle eine Datengrundlage schaffen, weil das Thema Menstruationsbeschwerden in der juristischen Ausbildung bislang weitgehend ausgeblendet wird.

Regelschmerzen betreffen viele Frauen – betroffen sind damit zwingend auch Examenskandidatinnen. Eine Umfrage des AOK-Bundesverbandes ergab letztes Jahr, dass zwei Drittel der menstruierenden Frauen im Alter von 14 bis 50 Jahren von Regelschmerzen betroffen sind. Fast ein Drittel gab an, deswegen regelmäßig Schmerzmittel einzunehmen. 18% der Betroffenen meldeten sich wegen der Schmerzen mindestens einmal krank.

Erfahrungen im Examen sichtbar machen

Obwohl das Thema viele menstruierende Personen betrifft, kommt es nach Ansicht des djb im Hinblick auf die juristische Ausbildung noch zu kurz. Der djb-Arbeitsstab Ausbildung und Beruf will das ändern und hat deswegen eine Umfrage gestartet. Darin wird abgefragt, wie stark Menstruationsbeschwerden den Alltag in hochstressigen Prüfungssituationen wie dem juristischen Staatsexamen beeinflussen. Die Initiative reagiert damit auf die fehlende Datengrundlage und einen tabuisierten Umgang mit den Beschwerden. Die Umfrage des djb richtet sich sowohl an Juristinnen, die ihr Examen noch vor sich haben, als auch an Juristinnen, die das erste oder das zweite Staatsexamen bereits bestanden haben.

Sie soll erstmals systematisch erfassen, wie Examenskandidatinnen Zyklus und Prüfungsstress erleben. Gefragt wird beispielsweise, welche Menstruationsbeschwerden auftreten, ob die Befragten im Vorfeld über ihren Zyklus nachgedacht haben und ob sie sich mit Kommilitoninnen oder Kollegen ausgetauscht haben. Auch mögliche Maßnahmen, etwa Kontaktaufnahmen zum Prüfungsamt, und die Auswirkungen auf die Leistung im Examen stehen im Fokus. Schließlich soll ermittelt werden, inwieweit die Situation weiterhin mit Scham verbunden ist.

Strukturelle Ungleichheiten in der juristischen Ausbildung

Der Arbeitsstab Ausbildung und Beruf des djb beschäftigt sich seit Jahren mit Diskriminierung und Ungleichheiten in der juristischen Ausbildung. Dazu gehöre auch das Thema Menstruation, das innerhalb der juristischen Ausbildung weitgehend "ausgeblendet" werde. "Menstruation und alles, was mit ihr einhergeht, wird tabuisiert und stigmatisiert", heißt es in der Einleitung zur Umfrage.

Daher gäbe es auch "keinerlei Erhebungen zu den Prüfungsbedingungen im Staatsexamen aus der Perspektive von menstruierenden Personen." Die Umfrage soll das ändern und "eine erste Bestandsaufnahme" ermöglichen. "Wir möchten Bedürfnisse erfragen, etwaig bestehende Nachteile feststellen und mögliche Maßnahmen in Bezug auf zyklusorientierte Prüfungsbedingungen identifizieren", so der Arbeitsstab.

Auf Profi-Fußballerinnen haben "Menstruationsurlaub"

Auch außerhalb der juristischen Ausbildung gewinnen zyklusbedingte Regelungen an Bedeutung. So hat Spanien schon 2023 als erstes europäisches Land ein Recht auf Fehltage bei starken Menstruationsbeschwerden eingeführt. Wer unter starken Schmerzen leidet, darf demnach zu Hause bleiben, ohne arbeitsrechtliche Nachteile befürchten zu müssen. Hintergrund ist, dass es in Spanien in den ersten drei Tagen einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit keine Lohnfortzahlung gibt. In mehreren asiatischen Ländern existieren ähnliche Regelungen. In Sambia gibt es für Frauen mit Regelbeschwerden seit 2015 einen freien Tag im Monat, der als "Mother’s Day" bekannt ist.

In Deutschland, Österreich und der Schweiz gibt es keinen explizit geregelten "Menstruationsurlaub". Betroffene können sich allerdings regulär krankschreiben lassen und erhalten dann auch die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.

Vergleichbar ist die Situation im juristischen Staatsexamen allerdings eher mit den Belastungen im Profisport. Selbst die Fifa hat das Problem inzwischen erkannt. Seit dem 1. Juni 2025 gilt deswegen ein neues Reglement für Profi-Spielerinnen und Trainerinnen, die Mütter sind oder menstruationsbedingt ausfallen. Nach Angaben des Weltverbands erhalten betroffene Spielerinnen weiterhin ihr volles Gehalt, wenn sie während des Trainings oder bei einem Spiel aufgrund von Menstruationsbeschwerden fehlen. 

Redaktion beck-aktuell, jss, 24. November 2025.

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