Spanien verabschiedet Arbeitsfreistellung bei Regelschmerzen

In Spanien ist das Gesetz über Sexual- und Reproduktionsgesundheit in Kraft getreten, welches es Frauen unter anderem ermöglicht, wegen Regelbeschwerden von der Arbeit fernzubleiben. Die von der linken Regierung beantragte Neuerung war im Februar vom Parlament gebilligt worden. Damit ist Spanien das erste Land in Europa, das eine Arbeitsfreistellung bei Regelschmerzen vorsieht. Eine vergleichbare Regelung gibt es in einigen asiatischen Ländern.

"Historischer Tag für die Förderung der feministischen Rechte"

Um "Menstruationsurlaub" (baja menstrual) nehmen zu dürfen, benötigen Arbeitnehmerinnen in Spanien künftig jedes Mal ein ärztliches Attest. Die Dauer der Freistellung von der Arbeit ist dann aber im Prinzip unbegrenzt. Sie hängt laut Gesetz davon ab, wie stark die Schmerzen sind und wie lange sie anhalten. Die Kosten werden vom Staat übernommen. Im Rahmen des Gesetzes wurden noch weitere Neuregelungen beschlossen. Ab sofort sind etwa auch Abtreibungen sowie die Änderung des Geschlechtseintrags von Transmenschen leichter. Gleichstellungsministerin Irene Montero sprach nach der Parlamentsabstimmung im Februar von einem "historischen Tag für die Förderung der feministischen Rechte."

Vergleichbare Regelungen in Taiwan und Südkorea

Eine vergleichbare Regelung gibt es beispielsweise in Taiwan: Hier können Frauen allerdings nur drei Tage pro Jahr wegen ihrer Menstruation zu Hause bleiben. Sie bekommen dann auch nur die Hälfte des Lohns. In Südkorea müssen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber ihren menstruierenden Beschäftigten einen Tag im Monat frei geben, wenn sie den Anspruch geltend machen - wer die Kosten dafür übernimmt und ob es dennoch Lohn gibt, ist im Gesetz aber nicht geregelt.

Redaktion beck-aktuell, 2. Juni 2023 (dpa).

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