Parteien erhalten mehr Geld aus der Staatskasse

Die Parteien erhalten mehr Geld aus der Staatskasse. Die Obergrenze des jährlichen Gesamtvolumens staatlicher Mittel, das allen Parteien höchstens ausgezahlt werden darf, steigt nach einer Unterrichtung von Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble (CDU) für das Jahr 2019 um 1,9% auf 193,6 Millionen Euro. Zuletzt lag diese absolute Obergrenze bei 190 Millionen Euro. Die Erhöhung um 1,9% gilt auch für die Förderung pro Wählerstimme. Diese steigt um einen Cent. Für die ersten vier Millionen Stimmen erhalten die Parteien damit nun 1,03 Euro, für alle weiteren Stimmen 0,85 Euro.

Typische Ausgaben maßgeblich

Die Berechnung der staatlichen Mittel richtet sich nach einem Preisindex für Ausgaben, die für Parteien typisch sind. Dieser wird vom Statistischen Bundesamt ermittelt. Der Parteien-Index habe sich laut Statistischem Bundesamt von 2017 auf 2018 um 1,94% erhöht, teilte Schäuble mit.

BVerfG-Entscheidung zu streitiger Erhöhung von 2018 steht noch aus

Die Parteienfinanzierung ist immer wieder ein Streitpunkt. 2018 hatten die Fraktionen von Union und SPD gegen die Stimmen der Opposition eine drastische Erhöhung unabhängig vom Preisindex beschlossen. Die Obergrenze stieg von 165 auf 190 Millionen Euro. Die Koalitionsfraktionen begründeten das vor allem mit neuen Anforderungen der Digitalisierung, etwa Kommunikation in sozialen Netzwerken und Schutz vor Hackern. FDP, Linke und Grüne reichten daraufhin eine Normenkontrollklage in Karlsruhe ein. Über diese hat das Bundesverfassungsgericht noch nicht entschieden. Vor zehn Jahren, im Jahr 2009, betrug die Obergrenze für die Parteienfinanzierung noch 133 Millionen Euro.

Redaktion beck-aktuell, 17. Mai 2019 (dpa).