"Panama Papers": Prozess in Deutschland gestartet

Rund zehn Jahre nach der Enthüllung der "Panama Papers" laufen noch immer Prozesse gegen Beteiligte. In Köln wird jetzt die Rolle eines mutmaßlich wichtigen Akteurs in dem Komplex verhandelt.

Am LG Köln hat ein wichtiger Prozess infolge der Veröffentlichung der sogenannten Panama Papers begonnen*. Angeklagt ist ein 56‑jähriger Schweizer, der nach Überzeugung der Ermittler zahlreichen Menschen im Raum Köln geholfen haben soll, Steuern zu hinterziehen. In einer von seiner Verteidigung verlesenen Erklärung räumte er seine Mitschuld ein und bedauerte sie.

Laut Anklage geht es um einen Steuerschaden von rund 13 Millionen Euro. Der Mann soll zwischen 2002 und 2019 gemeinsam mit weiteren Beteiligten über eine Firmengruppe weltweit Offshore‑Gesellschaften vermittelt haben – überwiegend in Panama und anderen als Steueroasen bekannten Staaten. Diese Briefkastenfirmen seien genutzt worden, um Vermögenswerte zu verschleiern und Kapitalerträge nicht zu versteuern.

Offshore‑Konstrukte zur Verschleierung

Die Gesellschaften, so die Staatsanwaltschaft, hätten kaum eigenes operatives Geschäft entfaltet, sondern vor allem der Verschleierung von Zahlungsflüssen und Kontostrukturen gedient. Für deutsche Kunden seien sie in mehreren Fällen zur Steuerhinterziehung eingesetzt worden. Insgesamt gehe es um Verbindungen zu 50 Offshore‑Gesellschaften.

Der Angeklagte erklärte, er habe gewusst, dass die Modelle zu Straftaten genutzt werden könnten, und dies in Kauf genommen. Er bedauere seine Rolle in dem Geflecht.

Hintergrund der Enthüllungen

Die "Panama Papers" waren 2016 durch ein massives Datenleck öffentlich geworden. Recherchen der Süddeutschen Zeitung und internationaler Medien belegten weltweit Briefkastenfirmen und Offshore‑Konstruktionen. Die Enthüllungen führten zu Ermittlungen in zahlreichen Ländern sowie zu politischen Konsequenzen und zusätzlichen Steuereinnahmen.

Für das Kölner Verfahren sind sieben Verhandlungstage angesetzt. Morgen soll der Prozess fortgesetzt werden.

*Anmerkung der Redaktion: In einer früheren Version des Artikels hieß es, der Prozess sei der erste Prozess zum Panama-Paper-Komplex in Deutschland. Richtig ist, dass es der erste Prozess um eine zentral beteiligte Person in Deutschland ist. Der Text wurde entsprechende geändert. bw, 04.03.2026, 17.24 Uhr

Redaktion beck-aktuell, js, 4. März 2026 (dpa).

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