Die Bundestagsverwaltung hatte sich geweigert, dem früheren AfD-Abgeordneten Ulrich Oehme einen personalisierten Bundestagsausweises auszustellen. Das VG Berlin hielt das im Eilverfahren wegen begründeter Zweifel an der Zuverlässigkeit des Politikers für rechtens, ebenso jetzt das OVG Berlin-Brandenburg. Oehme habe auch im Beschwerdeverfahren nicht überzeugend darlegen können, dass er die nötige Zuverlässigkeit besitzt (Beschluss vom 12.02.2026 – OVG 3 S 158/25).
Die Bundestagsverwaltung durfte laut OVG davon ausgehen, dass Oehme wegen seiner Kontakte zu russischen staatlichen Stellen bzw. zu Personen, die ihrerseits mit russischen staatlichen Stellen zusammenarbeiten, ein Risiko für die Funktions- und Arbeitsfähigkeit des Deutschen Bundestages darstellt.
Hausordnung des Bundestages reicht als Grundlage
Den Einwand Oehmes, die Bundestagsverwaltung habe ohne ausreichende gesetzliche Grundlage entschieden, schmetterte das OVG ab. Die Hausordnung des Deutschen Bundestages stelle im Hinblick auf das verfassungsrechtlich verbürgte Hausrecht seiner Präsidentin eine ausreichende Ermächtigungsgrundlage für die Entscheidung der Bundestagsverwaltung dar, welchen Personen ein personalisierter Bundestagsausweis erteilt wird.
Nach der Hausordnung des Bundestages und den Zugangs- und Verhaltensregeln müssen sich Mitarbeitende von Bundestagsabgeordneten einer Zuverlässigkeitsüberprüfung unterziehen, bevor ihnen ein Bundestagsausweis ausgestellt wird.
Der verfassungsrechtlich geschützte Abgeordnetenstatus, so das OVG, habe nicht automatisch Vorrang vor dem Hausrecht der Präsidentin. Ohnehin könne sich, wer wie Oehme lediglich Mitarbeiter eines Abgeordneten sei, nicht auf den Abgeordnetenstatus berufen. Der Beschluss des OVG ist unanfechtbar.
Weitere Klagen vor Gericht
Er sei enttäuscht, dass die von ihm und seinem Anwalt vorgebrachten Argumente vor Gericht beiseite gewischt worden seien, sagte Oehme der Deutschen Presse-Agentur auf Anfrage. "Mir kommt es so vor, als wäre dieses Urteil politisch", sagte er. "Wir werden auf jeden in das Hauptverfahren eintreten." Er habe sich nichts zuschulden kommen lassen.
Oehme war in den Jahren 2017 bis 2021 selbst Mitglied des Bundestags. Nach eigenen Worten kam er dann nicht mehr über die sächsische Landesliste ins Parlament, da die AfD viele Direktmandate gewonnen hatte. Danach wurde er Mitarbeiter des Abgeordneten Edgar Naujok. In dem Zusammenhang wurde ihm die Ausstellung eines personalisierten Hausausweises verweigert.
Dem Gericht liegen nach Justizangaben zwei weitere Klagen von Mitarbeitern von AfD-Abgeordneten vor, denen ebenfalls ein personalisierter Bundestagsausweis verwehrt wurde.


