Trotz Sicherheitsbedenken des BUND: Atommüll darf durch NRW rollen

Die Castor-Transporte aus dem rheinischen Jülich ins Zwischenlager Ahaus dürfen stattfinden. Das hat das OVG Berlin-Brandenburg entschieden und damit einen Beschluss aus der Vorinstanz bestätigt. Die Eilentscheidung aus Berlin ist nicht anfechtbar, wie das OVG am Montag mitteilte.

Die Umweltorganisation BUND wollte den Transport mit der Begründung verhindern, dass die Sicherheit der Castoren bei der Fahrt über die Straßen in Nordrhein-Westfalen im Fall von Störmaßnahmen Dritter nicht gewährleistet sei. Bereits das VG Berlin hatte einen ersten Eilantrag zurückgewiesen.

Das OVG wies den Antrag ebenfalls ab (Beschluss vom 02.03.2026 – 7 S 2/26), machte aber einen Unterschied. Im Gegensatz zur ersten Instanz sieht es beim BUND durchaus eine Berechtigung für eine Beschwerde, gegen die Beförderungsgenehmigung vorzugehen. Hier habe das VG das Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz zu streng ausgelegt. Dabei ging es um die Frage, ob der Transport von 152 Castor-Behältern mit hochradioaktivem Material wie genehmigt sofort vollzogen werden darf.

Der Antrag ist aber nach Überzeugung des OVG inhaltlich unbegründet. Das öffentliche Interesse an einer baldigen Räumung des Lagers in Jülich, dessen Genehmigung bereits vor Jahren ausgelaufen sei, überwiege das Interesse der Umweltschützer. Die hatten gefordert, dass die atomrechtliche Beförderungsgenehmigung bis zu einer weiteren rechtlichen Klärung vorerst auf Eis gelegt wird. Laut OVG sei aber nicht ersichtlich, dass die Genehmigungsbehörde Gefahren wie Drohnenangriffe unterschätzen würde.

Zur Begründung der Ablehnung schreibt das OVG: "Vor dem Hintergrund offener Erfolgsaussichten geht die Folgenabwägung zwischen einer weiteren rechtswidrigen Lagerung der Brennelemente in Jülich und ihrem baldigen Transport in das Behälterlager in Ahaus, in dem sie rechtskonform aufbewahrt werden können, zulasten der vom Antragsteller vertretenen Interessen aus."

OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 02.03.2026 - 7 S 2/26

Redaktion beck-aktuell, bw, 2. März 2026 (dpa).

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