Atommülltransporte dürfen stattfinden: BUND scheitert vor Gericht

Die Umweltorganisation BUND kann die Genehmigung für den Transport von Atommüll quer durch NRW nicht gerichtlich angreifen. Dies entschied das VG Berlin zugunsten des Bundesamts für Sicherheit nuklearer Entsorgung.

Im juristischen Tauziehen um die Atommülltransporte vom rheinischen Jülich ins Zwischenlager Ahaus im Münsterland sind Gegner vor Gericht zunächst gescheitert. Das VG Berlin hat einen Eilantrag der Umweltschutzorganisation BUND Nordrhein-Westfalen zurückgewiesen, wie ein Gerichtssprecher mitteilte (Beschluss vom 08.01.2026 - VG 10 L 474/25).

In dem Verfahren ging es um die Frage, ob der Transport von 152 Castor-Behältern mit hochradioaktivem Material quer durch Nordrhein-Westfalen wie genehmigt sofort vollzogen werden darf. Nach Gerichtsangaben war der Antrag bereits aus formellen Gründen unzulässig, da der Verband nicht antragsbefugt im Sinn des UmwRG gewesen sei. Der Antrag sei jedoch auch materiell unbegründet: Die vom BUND kritisierte Risikobewertung des Transportes liege vorrangig in der Verantwortung der Sicherheitsbehörden. Diese sei nur eingeschränkt gerichtlich überprüfbar, nämlich dahingehend, ob die Beurteilung der Behörde auf einer ausreichenden Datenbasis beruhe und dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik Rechnung trage. Hieran gemessen dränge sich die Rechtswidrigkeit der Genehmigung nicht auf, so das Gericht. Die im Eilverfahren gemäß § 88 Abs. 5 VwGO vorzunehmende Interessenabwägung falle zugunsten der Transporte aus. Angesichts der schon seit 2013 abgelaufenen Genehmigung der Lagerung in Jülich bestehe ein hohes öffentliches Interesse an einer zeitnahen Verbringung in das genehmigte Zwischenlager Ahaus.

Das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) sieht durch die Gerichtsentscheidung seine Prüfung bestätigt. "Das BASE hält fest, dass die Genehmigung die relevanten Sicherheitsaspekte hinreichend berücksichtigt", teilte die Behörde mit.

Kleine Konvois auf der Straße wahrscheinlich

Auf der gut 170 Kilometer langen Strecke sollen rund 300.000 Brennelemente-Kugeln aus einem früheren Versuchsreaktor in Jülich transportiert werden. BASE hat die umstrittenen Atommülltransporte durch NRW am 25. August 2025 genehmigt. Es wurden 152 Einzeltransporte für die 288.161 bestrahlten Brennelemente beantragt, die aber gebündelt werden könnten. Für die aufwendigen Transporte ist eine umfangreiche Vorbereitung erforderlich. Zahlreiche Polizisten werden für den Schutz der Konvois im Einsatz sein.

In Jülich befanden sich ein Versuchs- sowie zwei Forschungsreaktoren. Die etwa Tennisball-großen Brennelemente-Kugeln werden bislang in einem Zwischenlager in Jülich aufbewahrt. Für die Lagerung in Jülich lief die letzte Betriebsgenehmigung jedoch bereits im Jahr 2013 aus. Geprüft wurde auch der Neubau eines Zwischenlagers in Jülich.

Der Versuchsreaktor in Jülich war von 1967 bis 1988 in Betrieb und befindet sich wie der zweite Forschungsreaktor mitten in einem jahrelangen Rückbau. Der erste Forschungsreaktor ist bereits bis 2009 zurückgebaut worden. Die Brennstäbe der Forschungsreaktoren sind seit geraumer Zeit nicht vor Ort.

VG Berlin, Beschluss vom 08.01.2026 - VG 10 L 474/25

Redaktion beck-aktuell, sst, 9. Januar 2026 (ergänzt durch Material der dpa).

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