Vorerst keine "nextbike"-Mieträder mehr auf Berlins Straßen

Es bleibt vorerst dabei: "nextbike" darf seine Mieträder in Berlin nicht mehr auf öffentlichem Straßenland anbieten. Hintergrund ist, dass dem Unternehmen eine entsprechende Sondernutzungserlaubnis fehlt.

"nextbike" betreibt in Berlin ein öffentliches Fahrradverleihsystem unter anderem im stationsungebundenen "Free-Floating-Modell". Dabei werden Fahrräder ohne feste Stationen im öffentlichen Raum bereitgestellt, die von Kunden über eine App gebucht und genutzt sowie innerhalb einer sogenannten Flex-Zone wieder zurückgegeben werden können.

Bis zum 30. Juni 2025 betrieb das Unternehmen das System auf Grundlage eines mit dem Land Berlin geschlossenen öffentlich-rechtlichen Vertrages und erhielt jeweils befristete Sondernutzungserlaubnisse. Über eine Fortsetzung konnte man sich jedoch nicht einigen. "nextbike" betrieb sein Fahrradvermietungsgeschäft dennoch weiter. Eine Sondernutzungserlaubnis beantragte das Unternehmen nicht. Daraufhin ordnete die Berliner Senatsverwaltung im Juli 2025 an, das Anbieten der Fahrräder im öffentlichen Straßenraum zu unterlassen und die im Stadtgebiet verteilten insgesamt 6.500 Mietfahrräder unverzüglich zu entfernen.

"nextbike" begehrte Eilrechtsschutz – blieb damit aber vor dem VG Berlin erfolglos. Nun ist das Verleihunternehmen auch in zweiter Instanz gescheitert. Es sei mit seiner Beschwerde den Erwägungen der Vorinstanz nicht überzeugend entgegengetreten, so das OVG (Beschluss vom 19.01.2026 – OVG 6 S 114/25). Danach sei das Regulierungsbedürfnis maßgeblich, das sich aus der besonders intensiven Nutzung öffentlichen Straßenlandes durch die große Zahl der Mieträder ergebe. Die Fahrräder stünden häufig verkehrsbehindernd auf Gehwegen oder lägen dort und beeinträchtigten damit den Gemeingebrauch anderer Verkehrsteilnehmer erheblich. Der Beschluss ist unanfechtbar

OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 19.01.2026 - OVG 6 S 114/25

Redaktion beck-aktuell, js, 21. Januar 2026 (dpa).

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