Deutschlands Justiz soll digitaler werden. Ein Gesetz, das der Bundestag in der Nacht zum Freitag verabschiedet hat, eröffnet die Möglichkeit, zivilrechtliche Klagen über ein digitales Eingabesystem einzureichen – allerdings nur in jenen Bundesländern, die sich freiwillig an einem entsprechenden Pilotprojekt beteiligen. Für dieses und weitere Digitalisierungsvorhaben hatte der Bund kürzlich 210 Millionen Euro zugesagt.
Bei der Einführung der elektronischen Justiz-Akte wird den Gerichten hingegen eine längere Übergangsfrist eingeräumt. Ein ebenfalls zu nächtlicher Stunde verabschiedetes Gesetz eröffnet die Möglichkeit, bestimmte Akten bis Ende 2026 in Ausnahmefällen auch in Papierform anzulegen. Eigentlich sollte die E-Akte schon zum 1. Januar 2026 verbindlich sein. Es bestehe aber "das Risiko des Auftretens etwaiger Digitalisierungslücken", heißt es in der Gesetzesbegründung.
Niedrigere Stromsteuer für Unternehmen, leichteres "Energy Sharing"
Am Donnerstag ebenfalls beschlossen: Eine Senkung der Stromsteuer, allerdings nur für Unternehmen. Privathaushalte profitieren angesichts leerer Kassen nicht. Die Opposition ist sauer, konnte den Gesetzentwurf aber nicht stoppen. Für bis zu 600.000 Unternehmen des produzierenden Gewerbes sowie der Land- und Forstwirtschaft wird damit die Senkung der Stromsteuer auf den EU-Mindestsatz von 50 Cent je Megawattstunde über das Jahresende hinaus verlängert. Im Koalitionsvertrag hatten Union und SPD noch angekündigt, die Steuersenkung auf alle Stromkunden auszuweiten. Allerdings stand dieses Versprechen unter Finanzierungsvorbehalt.
Immerhin: Privathaushalte mit einer Solaranlage auf dem Dach sollen überschüssigen Strom künftig einfacher als bisher an ihre Nachbarn verkaufen können. Privatleute, die keine professionellen Stromlieferanten sind, werden dadurch etwa von der Pflicht befreit, eine Vollversorgung garantieren zu müssen.
Die rund 200 Seiten starke Gesetzesnovelle sieht einen bunten Strauß von Einzelregelungen im Energiewirtschaftsrecht vor. Unter anderem sollen Verbraucher vor übermäßigen Preissprüngen geschützt werden, indem sich Stromlieferanten stärker gegen Marktrisiken absichern müssen. Außerdem möchte man den zuletzt schleppenden Einbau intelligenter Stromzähler fördern, indem die Zusammenarbeit von Messstellenbetreibern erleichtert wird.
Geringerer Anstieg der Schienenmaut
Eine weitere Gesetzesänderung, die der Bundestag am Donnerstag beschlossen hat, soll den Anstieg der sogenannten Schienenmaut dämpfen. Der Gesetzentwurf enthält eine Regelung, die den Eigenkapitalzins der Bahn-Infrastruktur-Tochter DB InfraGO absenkt. Die Trassenpreise, die Bahnunternehmen für die Nutzung der Schienenwege zahlen müssen, sollen dadurch weniger stark steigen. Das soll auch eine übermäßige Verteuerung von Bahntickets verhindern. Allerdings muss der Bundesrat dieser Regelung noch zustimmen.
Bei den Trassenpreisen handelt es sich um eine Art Nutzungsgebühr, die die Unternehmen an die DB InfraGO entrichten müssen. Das gilt auch für die bundeseigene Deutsche Bahn. Das Geld fließt unter anderem in die Instandhaltung des Netzes. Die Absenkung des Eigenkapitalzinssatzes von 5,2 auf 1,9% soll nun den Geldbedarf von InfraGO und damit auch die geforderten Trassenpreise sinken lassen.


