OLG Stuttgart: Ex-Bürgermeister gibt Klage gegen Google auf

Ein ehemaliger Dorfbürgermeister aus Baden-Württemberg hat einen jahrelangen juristischen Streit gegen Google am 12.12.2018 aufgegeben. Zuvor hatte das Oberlandesgericht Stuttgart dem Mann in einer Berufungsverhandlung klargemacht, dass er den Suchmaschinenbetreiber nicht dafür verantwortlich machen könne, wenn unter seinem Namen in Verbindung mit dem Wort "Balkan“ als Suchbegriffe Links zu Texten erscheinen, die verleumderische Äußerungen und Beleidigungen enthalten. So schlimm die Texte für ihn seien, so erwachse daraus kein Anspruch auf Unterlassung und dauerhafte Löschung gegen Google, so das Gericht.

Auch DS-GVO ändert nichts an Klageergebnis

Der Ex-Bürgermeister der Gemeinde Hausen ob Verena bei Villingen-Schwenningen zog daraufhin seine Berufung gegen ein Urteil des Landgerichts Rottweil zurück. Erreichen wollte er mit seinem seit mehreren Jahren andauernden Rechtsstreit, dass der Internetriese die Ergebnislinks zu insgesamt 14 beleidigenden Texten dauerhaft löscht. Das Landgericht Rottweil hatte seine Klage abgewiesen. Das OLG bestätigte die Vorinstanz und wies darauf hin, dass auch die danach erst in Kraft getretene EU-Datenschutzgrundverordnung am Sachverhalt nichts ändere.

Urheber beleidigender Texte nicht bekannt

Der Kläger war 17 Jahre lang Bürgermeister der Gemeinde im Kreis Tuttlingen und zudem Geschäftsführer der Gemeindewerke und Vorsitzender des Abwasserzweckverbandes. Deshalb habe ihn das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit 2001 mit dem Aufbau einer effektiven Verwaltung und der kommunalen Infrastruktur in albanischen Städten beauftragt. Die für ihn beleidigenden Texte mit Worten wie "Albanermafia“ und "Bestechungslobby“ stammten von einem Blog, die Urheber seien nicht zu fassen, sagte der Kläger. Er sehe seine Persönlichkeitsrechte verletzt, seine Tätigkeit in Albanien sei stets legal gewesen.

Redaktion beck-aktuell, 18. Dezember 2018 (dpa).