OLG Stuttgart hält Stuttgarter Diesel-Richter nicht für befangen

Im Zusammenhang mit den "Dieselgate"-Klagen von Anlegern ist VW auch in zweiter Instanz mit einem Befangenheitsantrag gegen den zuständigen Stuttgarter Richter gescheitert. Das Oberlandesgericht Stuttgart wies mehrere Beschwerden des Autoherstellers zurück, wie es am 10.01.2019 mitteilte (Az. 7 W 34/18, 7 W 40/18 bis 7 W 42/18). Volkswagen hält den Richter, der am Landgericht über eine Vielzahl von Schadenersatzklagen gegen VW und die Dachgesellschaft Porsche SE zu entscheiden hat, für nicht neutral und wirft ihm vor, sich profilieren zu wollen.

OLG verneint Befangenheit

Das LG selbst hatte die Anträge, den Richter abzulösen, abgewiesen. Auch das OLG konnte nun nach eigenen Angaben keine Befangenheit feststellen. Die Entscheidungen des Richters seien weder willkürlich noch von vornherein unvertretbar. Auch seine Wortwahl und sein Verhalten im Verfahren seien kein Beleg dafür, dass ihm die nötige Distanz fehle. Die Entscheidung ist laut OLG nicht anfechtbar.

Bereits neue Befangenheitsanträge eingereicht

Der Richter hatte die Porsche SE im Herbst 2018 bereits in zwei Verfahren zu Schadenersatz verurteilt. Porsche beantragte daraufhin ebenfalls seine Ablösung, und auch VW legte einen weiteren Antrag nach. Über diese neuen Anträge hatte das OLG nicht zu entscheiden, wie es ausdrücklich betonte. Dafür sei zunächst das LG zuständig.

Redaktion beck-aktuell, 10. Januar 2019 (dpa).