OLG Düsseldorf: Zweieinhalb Jahre Haft für Mitarbeiter der Rüstungsindustrie wegen Weitergabe von Staatsgeheimnissen

Für die Weitergabe von Staatsgeheimnissen ist ein ehemaliger Mitarbeiter in der Rüstungsindustrie zu zweieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt worden. Der 56 Jahre alte Ex-Journalist habe den geheimen Finanzplan des Bundesverteidigungsministeriums an einen befreundeten ehemaligen Kampfpiloten der Bundeswehr weitergegeben, befand das Düsseldorfer Oberlandesgericht am 12.07.2019. 

Haftstrafe auch für ehemaligen Piloten

Der 60 Jahre alte ehemalige Pilot, ebenfalls zur Tatzeit in der Rüstungsindustrie beschäftigt, wurde zu einem Jahr und drei Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Beide waren nach Bekanntwerden der Vorwürfe arbeitslos geworden, der Ex-Pilot büßte zudem seine Pensionsansprüche ein.

Dokument von Interesse für ausländische Geheimdienste

Den detaillierten Finanzplan für einzelne Rüstungsprojekte hatte der 56-Jährige aus dem Büro eines Bundestagsabgeordneten bekommen, der im Verteidigungsausschuss saß. "Es versteht sich von selbst, dass jeder ausländische Geheimdienst ein großes Interesse an einem solchen Dokument hat", sagte der Vorsitzende Richter. Nach Ansicht des Gerichts ließ das Dokument Rückschlüsse auf die Schlagkraft von Bundeswehr und Nato zu. Beide Verteidiger hatten Freisprüche gefordert.

OLG Düsseldorf, Urteil vom 12.07.2019

Redaktion beck-aktuell, 15. Juli 2019 (dpa).