OLG Dresden: Zwei Mitglieder der "Oldschool Society" wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an terroristischer Vereinigung verurteilt

Der Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Dresden hat zwei Mitglieder der rechtsextremen "Oldschool Society" wegen Gründung in Tateinheit mit mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung sowie wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz verurteilt. Das Gericht verhängte am 10.10.2019 gegen den Angeklagten Daniel A. eine Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und vier Monaten und gegen den Angeklagten Marcel L. eine Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren, die zur Bewährung ausgesetzt wurde (Az.: 4 St 1/17).

Mitglieder des Führungschats "Geheimrat"

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass sich die Angeklagten an der Vereinigung "Oldschool Society“, die sich im August 2014 gegründet hatte, von Beginn an beteiligten. Die Vereinigung verfolgte flüchtlingsfeindliche und antimuslimische Ziele, die sich nach zunehmender verbaler Radikalisierung innerhalb mehrerer Chatgruppen spätestens seit Anfang Februar 2015 auch auf die Begehung von Brand- und Sprengstoffanschlägen, namentlich gegen bewohnte Asylbewerberunterkünfte, richteten. Zu dieser Zeit waren beide Angeklagte in Führungspositionen in der Vereinigung aktiv: Marcel L. als "Vertrauensmann" und Daniel A. als "Vollstrecker". Beide waren Mitglied des Führungschats "Geheimrat" und wirkten hier an der Radikalisierung der Vereinigung mit.

Gruppierung bereits seit August 2014 behördlich überwacht

Zu Gunsten der Angeklagten berücksichtigte das Gericht das vergleichsweise geringe Gefährdungspotential der Vereinigung, die nur kurze Zeit existierte. Ebenso wirkte sich strafmildernd aus, dass die Gruppierung bereits seit August 2014 behördlich überwacht worden war. Auch die Dauer des Ermittlungsverfahrens und der Hauptverhandlung sowie die Belastungen, die diese für beide Angeklagte mit sich brachten, und der Verzicht auf Asservate wurden in die Strafzumessung einbezogen. Zu Lasten der Angeklagten hat der Senat bei der Strafzumessung gewertet, dass die Angeklagten mehrere Straftatbestände verwirklicht haben.

Besonders an Radikalisierung beteiligt

Für den Angeklagten Daniel A. sprach nach Auffassung des OLG zudem seine frühe (Teil-)Einlassung und der Ausdruck des Bedauerns seiner Taten, obgleich der Senat beides weder als Geständnis noch als Reue gewertet hat. Gegen ihn sprachen seine Vorstrafen, auch wenn diese überwiegend schon lange zurück liegen. Der Senat habe aber auch gesehen, dass er besonders an der Radikalisierung der Society beteiligt war und auf "Aktionen" drängte, heißt es in der Mitteilung des OLG. Als für den Angeklagten Marcel L. sprechend wurde insbesondere gewertet, dass er nicht vorbestraft war und er sich früh in der Hauptverhandlung eingelassen und auch Fragen beantwortet hat. Die Strafaussetzung zur Bewährung beruhe bei ihm auf einer Gesamtschau aller Umstände, so das Gericht.

Redaktion beck-aktuell, 11. Oktober 2019.