OLG Brandenburg: Verurteilter Mörder wegen Verfahrensverzögerungen aus U-Haft zu entlassen

Ein wegen Mordes an seiner Ehefrau verurteilter Mann musste in Brandenburg aus der Untersuchungshaft entlassen werden. Grund sind Verzögerungen in seinem Revisions-Strafverfahren, wie eine Sprecherin des Oberlandesgerichts Brandenburg mitteilte (Beschluss vom 06.12.2018, Az.: 21 Ks 5/17).

Protokoll der Hauptverhandlung wurde verspätet unterzeichnet

Der Mann aus Stahnsdorf bei Berlin war im Februar vom Landgericht Potsdam wegen Mordes an seiner Ehefrau zu zehn Jahren Haft verurteilt worden. Bereits nach einem Jahr und neun Monaten in Haft ist er auf freien Fuß gekommen. Das OLG hatte dies zunächst nicht begründet. Das Urteil habe erst nach viereinhalb Monaten rechtskräftig zugestellt werden können, weil das Protokoll der Hauptverhandlung verspätet unterzeichnet worden sei, heißt es in dem Beschluss.

OLG: Überlastung eines Gerichts kein Grund für Aufrechterhaltung der Untersuchungshaft

Dadurch sei das Revisionsverfahren erheblich verzögert worden. Inzwischen sei die Fortdauer der Untersuchungshaft unverhältnismäßig, obwohl der Mann weiterhin dringend verdächtig sei, die Tat begangen zu haben. “Dem Beschuldigten darf nicht zugemutet werden, eine längere als die verfahrensangemessene Aufrechterhaltung des Haftbefehls nur deshalb in Kauf zu nehmen, weil der Staat es versäumt, seiner Pflicht zur verfassungsgemäßen Ausstattung der Gerichte zu genügen“, erklärten die Richter. Eine nicht nur kurzfristige Überlastung des Gerichts könne kein Grund für die Anordnung der Haftfortdauer sein.

Mann fuhr im Auto mit Ehefrau absichtlich gegen einen Baum

Nach Überzeugung des Potsdamer Landgerichts ist der Mann am ersten Weihnachtsfeiertag 2015 absichtlich mit seiner Frau im Auto gegen einen Baum gefahren. Während der damals 63-Jährige schwer verletzt überlebte, starb die 57-Jährige. Das Gericht ging davon aus, dass der Mann wegen schwerer Depressionen einen erweiterten Suizid geplant hatte. Davon spricht man, wenn ein Mensch sich töten will, zuvor aber auch andere umbringt. Gegen das Urteil hatte der 64-Jährige Revision eingelegt.

Redaktion beck-aktuell, 11. Dezember 2018 (dpa).