NSU-Prozess: Bundesanwaltschaft legt Revision gegen Verurteilung des Mitangeklagten André E. ein

Die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe hat Revision gegen das Urteil gegen André E. im NSU-Prozess eingelegt. Nun sollen erst einmal die schriftlichen Urteilsgründe des Oberlandesgerichts in München abgewartet werden, sagte eine Sprecherin der Bundesanwaltschaft. Zuvor hatte die "Frankfurter Rundschau" berichtet.

André E. wurde nur wegen Unterstützung terroristischer Vereinigung verurteilt

Der im NSU-Prozess Mitangeklagte André E. war am 11.07.2018 zu zwei Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt worden. Die Richter sprachen ihn allerdings nicht der Beihilfe zum versuchten Mord schuldig, wie dies die Bundesanwaltschaft gefordert hatte. Sie verurteilten den 38-Jährigen, der bei der Tarnung des NSU-Trios im Untergrund geholfen haben soll, lediglich wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung. Die Verteidiger hatten einen Freispruch von sämtlichen Anklagepunkten für ihren Mandanten gefordert. Der Haftbefehl gegen ihn war noch am Tag der Urteilsverkündung aufgehoben worden.

Redaktion beck-aktuell, 17. Juli 2018 (dpa).