Nordrhein-Westfalen: Neues Hochschulgesetz erlaubt militärische Forschung

Der nordrhein-westfälische Landtag hat ein neues Hochschulgesetz für das Bundesland beschlossen. Mit der Mehrheit der Regierungsfraktionen CDU und FDP wurde das Gesetz am 11.07.2019 in zweiter Lesung verabschiedet. Damit können sich die Hochschulen in Nordrhein-Westfalen künftig für militärische Forschung öffnen.

Friedensinitiativen protestieren

Friedensinitiativen und andere Gruppen protestierten dagegen während der Parlamentsdebatte vor dem Landtag. Während SPD und Grüne das Ende der Pflicht zu ziviler Forschung kritisierten, begrüßte die AfD-Fraktion die Abschaffung der sogenannten Zivilklausel als verbindlich für die Hochschulen.

Anwesenheitspflicht für Studenten festschreibbar

Außerdem haben die Hochschulgremien künftig das Recht, eine Anwesenheitspflicht für Studenten einzuführen. Eine weitere Neuerung ist die Schaffung eines eigenständigen Promotionskollegs der Fachhochschulen.

Redaktion beck-aktuell, 11. Juli 2019 (dpa).