NDR: UEFA verlangt von EM-Bewerberstädten Grundrechtseinschränkungen

Für die Bewerbung um die Fußball-Europameisterschaft 2024 nehmen die deutschen Bewerberstädte nach Recherchen des NDR-Politikmagazins "Panorama 3" und des NDR-Sportclubs anscheinend in Kauf, dass Grundrechte verletzt werden. Der ehemalige Bundesverfassungsrichter Wolfgang Hoffmann-Riem hält Teile der gegenüber der UEFA abgegebenen Verpflichtungserklärungen für verfassungswidrig. Diese sicherten der UEFA Sonderrechte zu, die zu rechtswidrigen Grundrechtseingriffen führten, erklärte er gegenüber dem Norddeutschen Rundfunk.

Hoffmann-Riem: Demonstrationsverbot in kommerzieller Zone klar verfassungswidrig

Laut NDR hatte die UEFA von den 14 deutschen Bewerberstädten Verpflichtungserklärungen eingefordert und darin weitreichende Zusagen abverlangt. Von den nun unterschriebenen Erklärungen könnten die Städte nicht mehr zurücktreten. In einer sogenannten kommerziellen Zone verpflichteten sich die Städte etwa, 500 Meter rund um die Stadien politische und religiöse Demonstrationen generell zu unterbinden. "Das ist ganz klar verfassungswidrig", so Hoffmann-Riem. Die Versammlungsfreiheit sei durch das Grundgesetz und die europäische Menschenrechtskonvention geschützt. Versammlungen dürften dann verboten werden, wenn etwa Gewalttätigkeiten drohen oder die öffentliche Sicherheit gefährdet sei, aber nicht, um kommerzielle Interessen eines Fußballverbandes zu schützen oder unerwünschte Äußerungen zum Sport pauschal zu verhindern, erkläre Hoffmann-Riem. Laut NDR begründet die UEFA die Forderungen an die Bewerberstädte damit, dass "Sport und Politik nicht vermengt werden sollten".

Zusicherung von Gesetzen zum Schutz von UEFA-Vermarktungsrechten verstößt gegen Gewaltenteilungsgrundsatz

In weiteren Passagen der Verpflichtungserklärung hätten die Bewerberstädte der UEFA zusichern müssen, Gesetze zum Schutz von UEFA-Vermarktungsrechten zu erlassen, sofern der Fußballverband die bestehende Rechtslage vor Ort für unzureichend hält. Hoffmann-Riem merke dazu an, dass sich eine Stadt nicht durch den Bürgermeister oder durch einen Senator  dazu verpflichten könne, ein bestimmtes Gesetz zu erlassen. Denn in einem gewaltenteilenden Staat wie in Deutschland sei die Gesetzgebung Sache der Parlamente.

Wirtschaftliche Sonderrechte für UEFA-Sponsoren mit Berufsfreiheit von Gewerbetreibenden unvereinbar

Auch für lokale Gewerbeleute könnte die Verpflichtungserklärung dem NDR zufolge zum Problem werden. Sie räume den UEFA-Sponsoren weitreichende wirtschaftliche Sonderrechte ein. So dürften Kneipen in der Nähe von Stadien zum Beispiel keine Großleinwände aufbauen. Im NDR-Interview schätze Hoffmann-Riem dies als "rechtswidrigen Grundrechtseingriff" ein, sollte die Stadt dies durchsetzen. Schließlich sei die Berufsfreiheit des jeweiligen Gewerbetreibenden im Grundgesetz geschützt, so Hoffmann-Riem.

Nur Bremen passte Verpflichtungserklärung an

Mit den Recherchen konfrontiert, hätten Hannover, Dortmund, Düsseldorf, Köln und München erklärt, dass sie sich im Rahmen der Bewerbungsreglements verpflichtet hätten, keine Aussagen zur Bewerbung zu treffen. Berlin, Frankfurt und Gelsenkirchen ließen die Fragen unbeantwortet. Der Hamburger Innen- und Sportsenator Andy Grote habe im NDR-Interview erklärt: "Alle Garantieerklärungen und alles, was wir hier abgegeben haben, haben wir uns angesehen und wir halten das für machbar." Hamburg habe die Verpflichtungserklärungen unverändert unterschrieben. Auch Leipzig habe geäußert, die Stadt sehe "keine Gefahren", deshalb habe "Leipzig nach eingehender Prüfung ihre Verpflichtungs- und Garantieerklärungen abgegeben." Nürnberg, Mönchengladbach und Stuttgart hätten auf die Frage zu den möglichen Grundrechtsverletzungen ausweichend geantwortet. So habe die Stadt Stuttgart beispielsweise mitgeteilt, Spiele würden "nur im Rahmen des geltenden Rechts erfolgen." Nach Recherchen von "Panorama 3" und des "Sportclubs" habe lediglich Bremen "nach juristischer Prüfung" den Originaltext umfassend angepasst, um ihn rechtssicher unterzeichnen zu können. Dies betreffe im Kern die Einschränkungen von Grundrechten.

Redaktion beck-aktuell, 19. September 2017.