Justizstandort Deutschland stärken: Bundesregierung will Schiedsverfahrensrecht modernisieren

Flexible Formvorgaben, elektronische Schiedssprüche, Verhandlungen auf Englisch: Das deutsche Schiedsverfahrensrecht soll transparenter, moderner und technologieoffener werden. Ein Überblick über die geplanten Neuerungen.

Das Justizministerium hat den Referentenentwurf zur Modernisierung des deutschen Schiedsverfahrensrechts veröffentlicht. "Deutschland ist als Standort für schiedsgerichtliche Verfahren schon heute gut aufgestellt, doch Gutes kann immer noch besser werden. Wir wollen den Justizstandort Deutschland stärken. Dafür werden wir das deutsche Schiedsverfahrensrecht modernisieren", erklärte Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Stefanie Hubig.

Durch den Entwurf sollen erstmals Schiedsverhandlungen per Video möglich werden, darüber hinaus sollen Schiedsgerichte künftig auch die Möglichkeit bekommen, Schiedssprüche elektronisch zu erlassen. Dadurch soll die Rechtslage für Schiedssprüche an diejenige für Entscheidungen staatlicher Gerichte angeglichen werden und ein ressourcenschonenderes Verfahren ermöglicht werden.

Um den deutschen Schiedsstandort in Bezug auf grenzüberschreitende Streitigkeiten international wettbewerbsfähiger zu machen, sieht der Entwurf zudem vor, dass staatlichen Gerichten, die beispielsweise über die Aufhebung eines Schiedsspruchs entscheiden müssen, nunmehr Dokumente in englischer Sprache vorgelegt werden können, ohne dass sie erst übersetzt werden müssen. Die staatlichen Gerichte sollen gleichwohl weiterhin eine Übersetzung der Dokumente anfordern können, wenn dafür ein Bedürfnis besteht. Vor hierfür in einigen Bundesländern eingerichteten Commercial Courts sowie dem BGH sollen unter bestimmten Voraussetzungen außerdem Aufhebungs-, Anerkennungs- und Vollstreckungsverfahren auch auf Englisch geführt werden können.

"Transparenz schafft Akzeptanz"

Darüber hinaus sieht der Referentenentwurf vor, Schiedssprüche künftig unter erleichterten Voraussetzungen zu veröffentlichen, sofern die Parteien einer Veröffentlichung nicht ausdrücklich widersprechen. Entscheidungen der Commercial Courts und des BGH in Aufhebungs-, Anerkennungs- und Vollstreckungsverfahren sollen demnach sogar zwingend veröffentlicht werden. Durch diese Änderungen solle die Transparenz der schiedsrechtlichen Rechtsprechung in Deutschland und deren Einfluss auf die internationale Praxis erhöht werden. "Denn Transparenz schafft Akzeptanz", erklärte Hubig. Die Veröffentlichung von Schiedssprüchen erleichtere außerdem die Fortentwicklung des Rechts und der Rechtsprechung. Der Schutz von Geschäftsgeheimnissen und Geheimhaltungsinteressen bleibe dabei strikt gewahrt, verspricht der Gesetzentwurf.

Darüber hinaus sollen Schiedsvereinbarungen künftig nicht mehr nur schriftlich, sondern auch – technologieoffen – in anderer Form geschlossen oder dokumentiert werden können. Anders als noch in der letzten Legislaturperiode vorgeschlagen, soll eine Dokumentation der Schiedsvereinbarung zu Beweiszwecken jedoch nach wie vor erforderlich bleiben. Dies stelle sicher, dass auf die Informationen später wieder zugegriffen werden kann.

Bereits in der letzten Legislaturperiode wurde ein Gesetzentwurf zur Modernisierung des Schiedsverfahrensrechts veröffentlicht. Das Gesetzgebungsverfahren konnte jedoch aufgrund des vorzeitigen Endes der Legislaturperiode nicht mehr abgeschlossen werden.

Redaktion beck-aktuell, sst, 27. Januar 2026.

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