Mietpreisbremse soll bis Ende 2029 verlängert werden

Vor allem in Ballungsräumen ist die Lage für viele Mieterinnen und Mieter kritisch – weil das Wohnen immer teurer wird. Ein Schutzinstrument soll nun länger erhalten bleiben.

Der Anstieg der Mieten in vielen deutschen Städten soll weiterhin verlangsamt werden können. Das Bundeskabinett brachte dazu einen Entwurf für eine Verlängerung der gesetzlichen Mietpreisbremse bis zum 31. Dezember 2029 auf den Weg. Die 2015 eingeführte Regelung würde sonst Ende dieses Jahres auslaufen. Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) sagte, deswegen sei keine Zeit zu verlieren. "Wohnen darf kein Luxusgut werden." Mieterinnen und Mieter bekämen Schutz, den sie bräuchten. "Das ist eine Frage der Gerechtigkeit."

Der Gesetzentwurf zur Verlängerung ist zugleich der erste, den Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Stefanie Hubig seit Amtsantritt vorlegt. Ohne die Verlängerung würden die Regelungen Ende 2025 außer Kraft treten. Die Formulierungshilfe soll nun durch die Fraktionen von SPD und CDU/CSU aus der Mitte des Bundestags eingebracht werden.

Instrument für Gebiete mit angespannten Märkten

Die Mietpreisbremse gilt in Gegenden, die die jeweilige Landesregierung als Gebiet mit einem angespannten Wohnungsmarkt bestimmt. Dort darf bei der Neuvermietung einer Wohnung die Miete zu Mietbeginn höchstens um 10% über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Ausgenommen sind unter anderem neu gebaute Wohnungen, die nach Oktober 2014 erstmals vermietet wurden.

Zusätzlich ist vorgesehen, dass bei bereits überhöhten Vormieten nicht die ortsübliche Vergleichsmiete, sondern die bisherige Miethöhe maßgeblich bleibt. Die ortsübliche Vergleichsmiete ergibt sich in der Regel aus qualifizierten Mietspiegeln oder wird anhand der Marktlage berechnet.

Mit der nun vorgesehenen Verlängerung soll sichergestellt werden, dass Landesregierungen weiterhin Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt durch Rechtsverordnung festlegen können.

Hubig kündigt weitere Mieterschutzmaßnahmen an

Die Ministerin bezeichnete die Verlängerung als "nur einen ersten Schritt". Weitere Maßnahmen zum Schutz von Mieterinnen und Mietern seien im Koalitionsvertrag vereinbart: Es solle mehr Transparenz bei Nebenkosten geschaffen, Indexmietverträge strenger reguliert und der Mieterschutz bei möblierten Wohnungen verbessert werden. Es könne nicht sein, so Hubig, "dass ein Vermieter zwei Stühle in eine leere Wohnung stellt und meint, dann deutlich höhere Preise verlangen zu können".

Nach Angaben des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz hat die Mietpreisbremse den Mietanstieg in ihrem jeweiligen Geltungsbereich zumindest moderat verlangsamt. Ein ersatzloses Auslaufen der Regelung würde gerade Menschen mit niedrigerem Einkommen belasten und die Verdrängung in beliebten Wohnlagen verschärfen.

Redaktion beck-aktuell, cil, 28. Mai 2025 (ergänzt durch Material der dpa).

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