Per Minister-Erlass: Unabhängigkeit für Staatsanwaltschaft in Mecklenburg-Vorpommern

Das Weisungsrecht der Politik gegenüber der Staatsanwaltschaft ist – vor dem Hintergrund erstarkender antidemokratischer Kräfte – in die Kritik geraten. Mecklenburg-Vorpommerns Justizministerin reagiert mit einem Verzicht.

Jacqueline Bernhardt, Justizministerin des Landes Mecklenburg-Vorpommern, verzichtet auf die Ausübung des in den §§ 146, 147 GVG festgelegten externen Weisungsrechts gegenüber den Staatsanwaltschaften – und hat das jetzt in einem Erlass dokumentiert.

"Seit meiner Amtsübernahme habe ich das externe Weisungsrecht nicht in Anspruch genommen. Diese langjährige Praxis habe ich jetzt zum Gegenstand eines schriftlichen Erlasses an die Generalstaatsanwältin gemacht", sagte die Linken-Politikerin.

Die Staatsanwältinnen und Staatsanwälte seien dem Legalitätsprinzip verpflichtet. Somit obliege ihnen und nicht dem für die Justiz zuständigen Ministerium die Entscheidungshoheit über die Ermittlungen. "Ich habe vollstes Vertrauen in die Strukturen und die Arbeit der Generalstaatsanwaltschaft und der Staatsanwaltschaften, die täglich unter sehr hoher Belastung hervorragende Arbeit leisten", so Bernhardt.

Aus ihrer Sicht hat sich die "rechtsstaatlich gebotene Zurückhaltung bei der Ausübung des externen Weisungsrechts" in der Praxis bewährt. Sie habe sich "im Interesse der Resilienz der Staatsanwaltschaften" veranlasst gesehen, die bisherige Verwaltungsübung nach außen schriftlich zu dokumentieren. Der Erlass kann nach Angaben der Justizministerin nur schriftlich aufgehoben werden. "Jede politische Führung, die den Erlass ändern wollen würde, würde damit auch schriftlich die Eigenständigkeit der Staatsanwaltschaften einschränken."

Bernhardt reagierte damit auch auf den europäischen Rechtsstaatsbericht, in dem Deutschland immer wieder für das Weisungsrecht gegenüber den Staatsanwaltschaften kritisiert wird.

Die EU-Kommission ist nicht die einzige, die das Weisungsrecht beanstandet. Auch der Deutsche Richterbund fordert unabhängige Staatsanwaltschaften. In Brandenburg müssen Wei­sun­gen, die das Jus­tiz­mi­nis­te­ri­um den Staats­an­walt­schaf­ten er­teilt, seit Februar des vergangenen Jahres der Text­form ent­spre­chen und zu den Akten ge­nom­men wer­den.

Redaktion beck-aktuell, bw, 5. Januar 2026.

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