Bei einer Auslandsreise kann der Verbraucher den Reiseveranstalter nach der Brüssel-Ia-VO vor dem Gericht des Ortes, an dem er seinen Wohnsitz hat, verklagen – und zwar auch dann, wenn beide im selben Mitgliedstaat ansässig sind. Laut EuGH liegt der erforderliche Auslandsbezug vor.
Mehr lesenFür Klagen, die die für 2022 auszuzahlende Energiepreispauschale betreffen, sind die Finanzgerichte zuständig. Allerdings muss das Finanzamt und nicht der Arbeitgeber verklagt werden, so das FG Münster in einem PKH-Verfahren.
Mehr lesen