Unbestimmt, unklar, schlichtweg falsch – eine Berufungsbegründung war dem OLG Karlsruhe zufolge so schlecht verfasst, dass sie "keinesfalls" von einem Juristen mit zwei Staatsexamen stammen konnte. Der BGH ließ sie trotzdem gelten. Auf die juristische Qualität komme es nicht an.
Mehr lesenHauptsache, man weiß, was gemeint ist: Ein Anwalt hatte bei einer Beschwerde in einer Familiensache irrtümlich das Datum des Kosten- statt des Hauptsachebeschlusses angegeben. Laut BGH war sein Rechtsmittel zulässig – für das OLG sei erkennbar gewesen, dass der Jurist die Hauptsacheentscheidung hatte angreifen wollen.
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