Mittwoch, 15.2.2023
Tschechisches Verfassungsgericht: KZ-Vergleich nicht von Meinungsfreiheit gedeckt

Das tschechische Verfassungsgericht hat die Verurteilung eines Mannes wegen eines NS-Vergleichs weitestgehend bestätigt. Der Tscheche hatte die Arbeit in einem Stahlwerk in einem Youtube-Video mit der Inhaftierung in einem nationalsozialistischen Konzentrationslager gleichgesetzt und einen Firmenvertreter als Mitglied der "Lagerpolizei" dargestellt. Die Meinungsfreiheit decke dies nicht. Jede Bagatellisierung der NS-Verbrechen müsse entschieden abgelehnt werden.

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