Tschechisches Verfassungsgericht: KZ-Vergleich nicht von Meinungsfreiheit gedeckt

Das tschechische Verfassungsgericht hat die Verurteilung eines Mannes wegen eines NS-Vergleichs weitestgehend bestätigt. Der Tscheche hatte die Arbeit in einem Stahlwerk in einem Youtube-Video mit der Inhaftierung in einem nationalsozialistischen Konzentrationslager gleichgesetzt und einen Firmenvertreter als Mitglied der "Lagerpolizei" dargestellt. Die Meinungsfreiheit decke dies nicht. Jede Bagatellisierung der NS-Verbrechen müsse entschieden abgelehnt werden.

Gericht: Video "höchst beleidigend" und "inakzeptabel" 

Die Richter betonten, dass er die "allgemein anerkannten Regeln der Anständigkeit" überschritten habe. Nach Angaben des Gerichts wurde in dem Video eine Stellenanzeige des Stahlwerks gezeigt, gefolgt von dem Satz: "Für das deutsche Wirtschaftswunder ist der tschechische Arbeiter zum Humankapital geworden." Darauf folgten demnach historische Aufnahmen abgemagerter KZ-Häftlinge und verschiedene Fotomontagen, in denen ein Firmenvertreter als Mitglied der "Lagerpolizei" dargestellt worden sei. Das sei "höchst beleidigend" und "inakzeptabel", stellten die Verfassungsrichter klar. Eine frühere Instanz hatte dem von der Fotomontage betroffenen Mann ein Schmerzensgeld von umgerechnet 7.500 Euro zugesprochen. Das sahen die Verfassungsrichter zwar als gerechtfertigt an, aber als zu hoch, da der Verurteilte nur über ein Monatseinkommen von umgerechnet knapp 850 Euro verfügt. Der Fall geht nun zurück an das erstinstanzliche Bezirksgericht in Prerov.

Redaktion beck-aktuell, 15. Februar 2023 (dpa).

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