Ein Kunde, der sein Auto über ein "Sale-and-rent-back"-Geschäft veräußert hatte, bekommt sowohl das Fahrzeug als auch seine geleisteten Mietraten zurück – und darf zudem sogar den Kaufpreis behalten. Das alles, weil der Anbieter einen Wucherpreis angesetzt hatte.
Mehr lesenDie Betreiberin eines Pfandleihhauses, die das Auto einer Frau günstig ankaufte und ihr dann zurückvermietete ("sale and rent back"), schaut nun finanziell in die Röhre: Weil sie die frühere Eigentümerin übervorteilt hatte, erklärte das OLG Frankfurt am Main das ganze Geschäft für sittenwidrig und damit nichtig.
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