Der BGH hat betont, dass der Wunsch des Vermieters, selbst in eine vermietete Wohnung einzuziehen, grundsätzlich zu respektieren ist – auch dann, wenn er mit Umbau- und Verkaufsplänen verbunden ist. Gerichte dürften Vermietern nicht ihre Maßstäbe für "angemessenes Wohnen" vorschreiben.
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