Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young muss dem Wirecard-Insolvenzverwalter im Zusammenhang mit der Jahresabschlussprüfung von Wirecard Auskunft erteilen und Einsicht in Handakten gewähren. Dies hat das Landgericht Stuttgart entschieden. Außerdem müsse Ernst & Young konkrete Fragen im Zusammenhang mit der Prüfung des Konzernabschlusses von Wirecard zum 31.12.2016 beantworten.
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