Freitag, 28.2.2025
Erfolglose Popularklage in Bayern: Kein Windrad neben meinem Denkmal

Die in Bay­ern gel­ten­de Re­ge­lung, wo­nach nur noch "besonders landschaftsprägende" Denkmäler verstärkt vor Windrädern geschützt sind, ist verfassungskonform. Vor dem Hintergrund des Klimaschutzes sah der BayVerfGH die Interessen der Denkmaleigentümer angemessen gewahrt.

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